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Jahresbericht 2022 20 Zuweisungen Die aktuelle „Poolärztelösung“ funk- tioniert in der Praxis weiterhin sehr gut . Im Berichtsjahr 2022 wurden 34 Prozent der untergebrachten Patient:innen von einem:einer im öf- fentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt:Ärztin mit Bescheinigung gem. § 8 UbG eingewiesen. Die Ärzt:innen sind rund um die Uhr erreichbar und können die Untersuchungen bzw. persönlichen Gespräche mit den Patient:innen meist unmittelbar vor Ort durchführen. Nach wie vor kamen viele der un- tergebrachten Patient:innen ohne Bescheinigung zur Aufnahme (Sons- tige Einweisung) , obwohl sie nicht Beratungen 2020 2021 2022 Allgemeine Fragen über Aufenthalt im Krankenhaus, Unterbringung 53 59 55 Beratung Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht 24 20 5 Beratung Maßnahmenvollzug 43 31 9 Beratung nicht untergebrachter Patient:innen („Freiwilliger Aufenthalt“) 9 8 12 Beratung Behandlungsfragen, Patientenverfügung 9 3 0 Beschwerde Landesverwaltungsgericht 0 0 2 Gesamt 138 121 83 Zuweisung 2020 2021 2022 Freiwillig 216 20% 190 18% 240 19% Justizwache 3 <1% 4 <1% 5 <1% Einweisung durch im öffentlichen Sanitätsdienst stehende:n Arzt:Ärztin 330 30% 322 30% 455 35% Polizei (Gefahr in Verzug) 11 1% 8 1% 17 1,3% Sonstige Einweisung 404 37% 429 40% 504 39% Nicht bekannt 71 6% 84 8% 59 5% Prozentzahlen gerundet Sonstige Einweisung Freiwillig Einweisung Arzt:Ärztin im öffentlichen Sanitätsdienst Nicht bekannt Polizei (Gefahr in Verzug) , Justizwache < Prozentzahlen gerundet Zuweisungen
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