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27 ifs Bewohnervertretung ifs Bewohnervertretung Freiheit. Würde. Sicherheit. Allgemeines Die ifs Bewohnervertretung setzt sich auf Grundlage des Heimaufent- haltsgesetzes (HeimAufG) für die Wahrung der persönlichen Freiheit von Menschen ein, die in Pflegehei- men, Behinderteneinrichtungen, Akutkrankenhäusern und Einrich- tungen für Minderjährige in ihrer Be- wegungsfreiheit beschränkt werden. Das im Juli 2005 in Kraft getretene und seither mehrfach novellierte Heimaufenthaltsgesetz regelt den Umgang mit freiheitsbeschränken- den Maßnahmen, zu denen beispiels- weise das Anbringen von Bettgittern, das Anbinden mit Gurten, das Ver- sperren von Türen, das Verabreichen von beruhigenden Medikamenten oder das körperliche Festhalten zäh- len. Zulässig sind diese Beschränkun- gen nur, - wenn die betroffene Person in ihrer geistigen Verfassung schwer beein- trächtigt ist, - wenn ihr Leben oder ihre Gesund- heit bzw. das Leben oder die Ge- sundheit anderer ernstlich bedroht ist, - wenn diese Gefahr durch keine schonendere Alternative abgewen- det werden kann. Ordnen befugte Personen freiheits- beschränkende Maßnahmen an, so sind diese verpflichtet, die ifs Bewohnervertretung unverzüg- lich darüber in Kenntnis zu setzen. So rasch als möglich statten die

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