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Jahresbericht 2022 28 Bewohnervertreter:innen in der Folge dem betroffenen Menschen einen Besuch ab und sprechen vor Ort mit dem Betreuungsteam. Es gilt, gemeinsam zu beurteilen, ob die Frei- heitsbeschränkung überhaupt not- wendig ist oder ob es im speziellen Fall schonendere Alternativen gibt. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, so be- steht die Möglichkeit, dass die Bewohnervertreter:innen einen Antrag auf Prüfung der Freiheits- beschränkung beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Dieses ent- scheidet unter Beiziehung von Sach- verständigen, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit ist die Beschränkung sofort aufzuheben. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die ifs Bewohnervertretung ver- trat im Jahr 2022 insgesamt 919 Klient:innen bei 1.633 freiheitsbe- schränkenden Maßnahmen gegen oder ohne ihren Willen sowie bei 109 Maßnahmen auf Wunsch entschei- dungsfähiger Klient:innen . Von den 919 Klient:innen wurden 406 in Pfle- geheimen, 186 in Behinderteneinrich- tungen, 177 in Akutkrankenhäusern und 150 in Einrichtungen für Min- derjährige vertreten. Im Vergleich zur Klient:innenanzahl des Vorjahres entspricht dies einer Steigerung um 5,8 Prozent , wobei aus allen Einrich- tungskategorien geringfügig mehr Klient:innen mit Freiheitsbe- oder -einschränkungen neu gemeldet wurden. Trotz dieses Anstiegs konnte 2022 die Anzahl der von Kran- kenhäusern gemeldeten Freiheitsbe- schränkungen im Vergleich zum Jahr 2020 um 12,4 Prozent unterschritten werden. 2021 wurde im Vergleich zu 2020 sogar ein Rückgang um 18,8 Pro- zent verzeichnet. Die ifs Bewohnervertreter:innen – Mag. Regina Anhaus, DSA Mag. Sa- rah Kammerer, Brigitte Kepplinger, MA, ab 01.05.2022 Gerfried Leitner und bis 30.09.2022 Dr. Karl Stürz – absolvierten insgesamt nach Maß- nahmen 849 Erstüberprüfungen bei neuen Klient:innen. Altersstruktur In Alters- und Pflegeheimen vertrat die ifs Bewohnervertretung – der Widmung dieser Heime entspre- chend – größtenteils hochbetagte Menschen, während in Behinderten- einrichtungen vor allem jüngere Erwachsene zu den Klient:innen zählten. Die Hochbetagten stellten auch in den Krankenanstalten bzw. -abteilungen die am stärksten ver- tretene Patient:innengruppe, bei der Freiheitsbeschränkungen angeord- net wurden, dar. In Einrichtungen für Minderjährige waren fast alle Bewohner:innen unter 18 Jahre alt. Geschlechterverteilung In Alters- und Pflegeheimen zählten überwiegend Frauen zur Klientel der ifs Bewohnervertretung, in Kran- kenanstalten überwiegend Männer. In Behinderteneinrichtungen waren Männer und Frauen gleichermaßen von Freiheitsbeschränkungen be- troffen, in Einrichtungen für Min- derjährige männliche Kinder bzw. Jugendliche beinahe doppelt so oft wie weibliche. Art der Beschränkungsmaßnahmen Medikamentöse Sedierungen stell- ten im vergangenen Jahr in Pflege- heimen einmal mehr die häufigste Art von Freiheitsbeschränkungen gegen oder ohne den Willen der Bewohner:innen dar. Viele Jahre waren dort Bettgitter am Pflegebett die häufigste Beschränkungsmaß- bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre Altersstruktur in Pflegeheimen Verhältnis Frauen/Männer Frauen Männer Pflegeheime 244 60% 162 40% Behinderteneinrichtungen 93 50% 93 50% Krankenhäuser 74 42% 103 58% Minderjährige 54 36% 96 64%

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