jb_verein_ev_pa_bv_22
29 ifs Bewohnervertretung nahme, doch deren Anwendung nahm kontinuierlich ab. Alleine 32 der im Jahr 2022 insgesamt 76 Be- schränkungen mit Bettgittern wur- den auf Wunsch entscheidungsfähi- ger Bewohner:innen angebracht. In einem Pflegeheim waren bei einem Bewohner diverse Fixierungen im Bett notwendig. Seiner Aufnahme war ein längerer Aufenthalt in ei- nem Krankenhaus vorausgegangen, wo diese Maßnahmen bereits ange- wendet worden waren. Doch diese Art von Beschränkungen findet im „typischen“ Pflegeheimbereich keine Anwendung mehr, da schonendere Maßnahmen in Form von Hilfsmit- teln wie Niedrigpflegebetten, Sturz- und Alarmmatten inzwischen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter:innen des Pflegeheims standen daher vor einer besonderen Herausforderung, wes- halb auch eine eigene Schulung not- wendig war. Auf die Fixierungen im Bett konnte zur Erleichterung aller Beteiligten nach rund zwei Monaten im Pflegeheim wieder verzichtet werden. Gurtfixierungen im Rollstuhl und sonstige Beschränkungen beim Sit- zen bei Menschen mit Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen zähl- ten in Behinderteneinrichtungen zu den am häufigsten angewen- deten Maßnahmen. Griffen keine pädagogischen Alternativen mehr, so kamen als zweithäufigste Maß- nahme auch Beruhigungsmittel – oftmals als Einzelfallmedikation – zum Einsatz. Die Verwendung von Bettgittern an Pflegebetten stellte im Zusammenhang mit schweren Körper- und Mehrfachbeeinträch- tigungen die dritthäufigste Maß- nahme dar. Bei Fremd- oder gravie- render Eigengefährdung wurden Bewohner:innen in einigen Fällen bis zur Beruhigung festgehalten oder alleine in verschlossenen Räu- men bzw. Bereichen betreut. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre bis Jahre Altersstruktur in Behinderteneinr. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre Altersstruktur in Krankenhäusern Prozentzahlen gerundet
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0