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29 ifs Bewohnervertretung nahme, doch deren Anwendung nahm kontinuierlich ab. Alleine 32 der im Jahr 2022 insgesamt 76 Be- schränkungen mit Bettgittern wur- den auf Wunsch entscheidungsfähi- ger Bewohner:innen angebracht. In einem Pflegeheim waren bei einem Bewohner diverse Fixierungen im Bett notwendig. Seiner Aufnahme war ein längerer Aufenthalt in ei- nem Krankenhaus vorausgegangen, wo diese Maßnahmen bereits ange- wendet worden waren. Doch diese Art von Beschränkungen findet im „typischen“ Pflegeheimbereich keine Anwendung mehr, da schonendere Maßnahmen in Form von Hilfsmit- teln wie Niedrigpflegebetten, Sturz- und Alarmmatten inzwischen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter:innen des Pflegeheims standen daher vor einer besonderen Herausforderung, wes- halb auch eine eigene Schulung not- wendig war. Auf die Fixierungen im Bett konnte zur Erleichterung aller Beteiligten nach rund zwei Monaten im Pflegeheim wieder verzichtet werden. Gurtfixierungen im Rollstuhl und sonstige Beschränkungen beim Sit- zen bei Menschen mit Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen zähl- ten in Behinderteneinrichtungen zu den am häufigsten angewen- deten Maßnahmen. Griffen keine pädagogischen Alternativen mehr, so kamen als zweithäufigste Maß- nahme auch Beruhigungsmittel – oftmals als Einzelfallmedikation – zum Einsatz. Die Verwendung von Bettgittern an Pflegebetten stellte im Zusammenhang mit schweren Körper- und Mehrfachbeeinträch- tigungen die dritthäufigste Maß- nahme dar. Bei Fremd- oder gravie- render Eigengefährdung wurden Bewohner:innen in einigen Fällen bis zur Beruhigung festgehalten oder alleine in verschlossenen Räu- men bzw. Bereichen betreut. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre bis Jahre Altersstruktur in Behinderteneinr. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre Altersstruktur in Krankenhäusern Prozentzahlen gerundet

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