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31 ifs Bewohnervertretung Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit einer vorhandenen psychischen Er- krankung oder geistigen Beeinträch- tigung steht und eben nicht aus der in der Krankenanstalt durchgeführ- ten Behandlung resultiert. Seit Juli 2018 schützt das HeimAufG auch Bewohner:innen von Einrich- tungen für Minderjährige. Bei Kin- dern und Jugendlichen mit Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen stellten im Jahr 2022 Beschränkun- gen beim Sitzen die häufigste Maß- nahme dar, gefolgt von körperlichem Festhalten bei Gefahren im Straßen- verkehr oder bei Fremdgefährdung aufgrund von Aggressionsdurchbrü- chen. Sedierende Medikationen wur- den in dieser Einrichtungskategorie am dritthäufigsten als Freiheitbe- schränkung gemeldet. Nur vereinzelt gingen Meldungen bezüglich Bettgit- ter an Pflegebetten bzw. Therapie- liegen, verschlossener Zimmertüren oder des Verstellens von Ausgängen durch Betreuungspersonen ein. Maßnahmenverlauf bei Freiheitsbeschränkungen Die Erfolgsquote der ifs Bewohner­ vertreter:innen – das Aushandeln von schonenderen Durchführungen und die Aufhebungen von Freiheits- beschränkungen – war in den Vorjah- ren üblicherweise in Pflegeheimen am höchsten. Im Jahr 2022 konnten jedoch in Krankenanstalten die größten Erfolge erzielt werden. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen fanden in Krankenanstalten meist körpernähere Freiheitsbeschränkun- gen Anwendung, wobei sich in den Gesprächen mit dem Pflegepersonal zeigte, dass diese Beschränkungen oft nur sehr kurz erforderlich waren, denn auch im Krankenhaussetting wirkt sich die flächendeckende An- schaffung von Niedrigpflegebetten und Alarmsystemen nachhaltig po- sitiv aus. Viele körpernahe Fixierun- gen im Bett und der Einsatz von Bett-

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