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Jahresbericht 2022 34 Folgende Schwerpunkte wurden im vergangenen Jahr gesetzt: Vorträge Aufgrund von Corona kam es 2022 zu zahlreichen Personalausfällen und folglich zu einer sehr angespannten Personalsituation in den Einrichtun- gen. Dadurch konnten in den Einrich- tungen auch im Vorjahr weniger Vor- träge zumHeimaufenthaltsgesetz als sonst üblich abgehalten werden (insgesamt 11). Den Schwerpunkt bildete 2022 ganz klar die Vermittlung von Informa- tionen rund um das Heimaufent- haltsgesetz und die Tätigkeit der Bewohnervertreter:innen im Rah- men von Schwerpunktgesprächen im kleineren Kreis. In rund 25 solcher vertiefender Gespräche klärten die Mitarbeiter:innen der ifs Bewohner- vertretung auf Wunsch von Einrich- tungen und Systempartner:innen ausführlich über das Thema auf. Zahlreiche Personalveränderungen in den Einrichtungen – auch im lei- tenden Bereich – machten intensive Beratungen notwendig. Ein großer Informationsbedarf bestand nach wie vor bei den Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und deren Systempartner:innen. Fachlicher Austausch In Besprechungen mit Ärzt:innen, Pflegepersonen, pädagogischen Fachleuten und anderen Kooper ationspartner:innen gewannen die ifs Bewohnervertreter:innen auch wichtige Einblicke in deren Tätig- keit. So konnten zwei Fortbildungen zum Thema „Autismus-Spektrum- Störung“ besucht werden und die Mitarbeiter:innen der ifs Bewohner- vertretung nahmen an einer Ethik- Tagung mit dem Schwerpunkt „Beihilfe zum Suizid“, am Demenz- Kongress in St. Gallen und am Rich- terseminar in Kitzbühel teil. Zudem erfolgten in 7 Terminen gemeinsame Fallbesprechungen mit einem Fach- arzt für Psychiatrie. Diese Bespre- chungen dienen der Klärung, ob eine Behandlung mit sedierenden Medi- kamenten als medikamentöse Frei- heitsbeschränkung einzuordnen ist. Oft gibt es in diesem Themenbereich auch bei den anordnungsbefugten Ärzt:innen und den meldepflichtigen Einrichtungsleitungen Unklarheiten. Aufgrund der Pensionierung eines Kollegen erfolgte die Neu- besetzung einer Stelle der ifs Bewohnervertretung. Der neue Mitarbeiter besuchte den ersten Teil der vom Vertretungsnetz an- gebotenen dreiteiligen Basisschu- lung für Bewohnervertreter:innen („Curriculum“). Durch Corona-Maßnahmen eingeschränkte Tätigkeit der Bewohnervertretung auch 2022 ein Schwerpunkt Im vergangenen Jahr war es den ifs Bewohnervertreter:innen unter Einhaltung der Maßnahmen in der jeweils in Geltung stehenden Covid- 19-Schutz-/Maßnahmenverordnung ganzjährig möglich, die Klient:innen in den Einrichtungen zu besuchen. Da die Bewohnervertreter:innen oft an einem Tag in mehreren Ein- richtungen präsent waren, bestand die Möglichkeit, ungewollt zur Ausbreitung des Virus beizutragen. Deshalb gibt es in den Verordnun- gen bereits seit Ende des Jahres 2020 spezifische Regelungen für die Bewohnervertretung. Abstandsregeln und Masken erschwer(t)en das persönliche Ge- spräch mit den Klient:innen aber weiterhin. Inzwischen ist es beinahe ungewohnt, wenn Bewohner:innen den Bewohnervertreter:innen bei der Begrüßung die Hand geben. Noch immer wird überlegt, ob dies unbe- denklich möglich ist. Klient:innen der Bewohnervertretung sind meist noch stärker auf Berührungen aus ihrem Umfeld angewiesen, da ihre Sinne eingeschränkt sind. In den Pflegeheimen hören Bewohner:innen oft nicht mehr gut und sind ge- wohnt, dass Menschen in ihrer Umgebung dies berücksichtigen. Auch der Wunsch, die Maske abzu- nehmen, wurde immer wieder an die Bewohnervertreter:innen herange- tragen, doch diesem konnte leider auch 2022 ganzjährig nicht entspro- chen werden. Gelegentlich war es möglich, Gespräche im Freien ohne Maske zu führen, denn die durch die Maske gedämpfte Stimme und die fehlende Mimik machten es den Klient:innen vielfach noch schwerer, dem Gespräch zu folgen. Mit der wachsenden Zahl an vorlie- genden Entscheidungen der gesamt- österreichischen Gerichte entstand bereits ab 2021 Rechtssicherheit, ob und unter welchen Voraussetzun- gen eine freiheitsbeschränkende Maßnahme an mit dem Coronavirus infizierten Bewohner:innen oder bei Verdacht vorgenommen werden darf. Anfang August 2022 stellte sich aber erneut große Unsicherheit ein, nachdem die Absonderung positiv getesteter Bewohner:innen nicht län- ger vorgesehen war. Dank der guten
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