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35 ifs Bewohnervertretung Zusammenarbeit mit den Einrich- tungen wurde die ifs Bewohnerver- tretung im Zweifelsfall von diesen kontaktiert und konnte so beratend dazu beitragen, dass eine freiheitsbe- schränkende Maßnahme vermieden werden konnte. Im vergangenen Jahr waren die Einrichtungen noch mehr als zuvor gefordert, die Aufrechterhaltung des Betriebes zu gewährleisten. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf die in den Einrichtungen leben- den Bewohner:innen, die überwie- gend den „vulnerablen Gruppen“ angehören, waren durch die hohe Durchimpfungsrate in den Einrich- tungen und die milderen Verläufe der neuen Varianten zwar geringer. Doch hohe Infektionszahlen und zahllose Ausfälle beim Personal sowie Probleme bei der Besetzung von Diensten wurden aus nahezu allen Einrichtungen berichtet. Po- sitiv getestete Bewohner:innen, bei denen eine Freiheitsbeschränkung erforderlich wurde, besuchten die Bewohnervertreter:innen mit Schutzkleidung oder nach Abklingen der Symptome. Im Team der ifs Bewohnervertre- tung galt es aufgrund einer Neube- setzung einer Stelle und der damit verbundenen Einschulung, einer dreimonatigen Abwesenheit eines Teammitglieds und dem Antritt des Ruhestands eines Kollegen, sich lau- fend auf ein verändertes Zusammen- spiel einzustellen. Interessante Entscheidungen Vorarlberger Gerichte Nach einem eher „ruhigen“ Gerichts- jahr 2021 fiel das Jahr 2022 ereignis- reich aus. Auch in Bezug auf die Einrichtungskategorien konnten im Vorjahr ungewöhnliche Entwicklun- gen ausgemacht werden. Die nach- folgende Darstellung bildet exempla- risch nur einige Fälle ab. Der erste Fall, der zu einem Antrag durch die Bewohnervertretung führte, betraf einen Bewohner eines Pflegeheims, der bereits seit dem Jahr 2019 aufgrund immer wieder erforderlicher Freiheitsbeschrän- kungen von der Bewohnervertretung begleitet wird. Der Allgemeinzustand des Mannes hatte sich bereits zwei- mal so sehr verschlechtert, dass mit seinem Ableben gerechnet wurde. Nach einer Erkrankung erholte sich der Mann erfreulicherweise so gut, dass er wieder mit seinem Gehwagen selbstständig unterwegs sein konnte. In Phasen, in denen ihn die Kraft verließ, wurde eine elektronische Steh- und Aufrichthilfe zur Mobili- sierung des Mannes eingesetzt. Der sichere Einsatz dieses Geräts erfor- dert es, dass die Beine an den Waden mit leicht zu verschließenden und zu öffnenden Lochgurten geschlos- sen und der Rumpf mit einem Gurt fixiert wird. Gegenwehr ist laut des Herstellers für die Verwendung des Geräts nicht angezeigt. Den Pflege- berichten konnte aber entnommen werden, dass sich der Bewohner sehr oft mit Faustschlägen gegen den Einsatz dieses Geräts wehrte. Einmal

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