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Jahresbericht 2023 14 Allgemeines Im Juli 2023 trat die Novelle des Unterbringungsgesetzes (UbG) in Kraft. Vordergründiges Ziel dieser Reform war und ist die Stärkung der Patient:innenrechte, vor allem auch der Rechte für Kinder und Jugendliche. Werden Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen, wird mit der Novelle des UbG gewährleistet, dass alle an der Einweisung Beteiligten – Polizei, Pool- bzw. Amtsärzt:innen und Ärzt:innen der psychiatrischen Abteilungen – ein persönliches Gespräch mit der Patientin bzw. dem Patienten führen. Zudem haben Patient: innen nun auch die Möglichkeit, eine Vertretung oder eine Vertrauensperson namhaft zu machen, und müssen auf dieses Recht hingewiesen werden. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geprägten Regelungen ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise

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