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19 Zuweisungen Weiterhin sehr gut funktioniert die aktuelle „Poolärztelösung“. Das sogenannte „Vorarlberger Modell“ wurde mittlerweile in der Novelle zum UbG gesetzlich verankert. Insgesamt 33 Prozent der untergebrachten Patient:innen wurden 2023 von einem:einer im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt:Ärztin mit Bescheinigung gem. § 8 UbG eingewiesen. Die Ärzt:innen sind rund um die Uhr erreichbar und können die persönlichen Gespräche ifs Patientenanwaltschaft Zuweisung 2021 2022 2023 Freiwillig 190 18% 240 19% 221 18% Justizwache 4 <1% 5 <1% 3 <1% Einweisung durch im öffentlichen Sanitätsdienst stehende:n Arzt:Ärztin 322 30% 455 35% 403 33% Polizei (Gefahr in Verzug) 8 1% 17 1,3% 17 1,5% Sonstige Einweisung 429 40% 504 39% 468 39% Nicht bekannt 84 8% 59 5% 45 4% Prozentzahlen gerundet Sonstige Einweisung Freiwillig Einweisung Arzt:Ärztin im öffentlichen Sanitätsdienst Nicht bekannt Polizei (Gefahr in Verzug) , Justizwache < Prozentzahlen gerundet Zuweisungen mit den Patient:innen, deren Angehörigen und wenn vorhanden mit den Mitarbeiter:innen der psychiatrischen Einrichtungen unmittelbar vor Ort bzw. in der anliegenden Polizeidienststelle führen. Unverändert kam der Großteil der untergebrachten Patient:innen ohne Bescheinigung zur Aufnahme (Sonstige Einweisung). Einerseits waren dies Patient:innen, die freiwillig zur Aufnahme kamen, andererseits Patient:innen, die nicht in der Lage waren, über ihre Zu- oder Einweisung selbst zu entscheiden. Am häufigsten erfolgten die Zuweisungen vom allgemeinen Krankenhaus, wobei die Patient:innen und/oder deren Angehörige vielfach nicht über die geplante Zuweisung ins psychiatrische Krankenhaus informiert wurden. Erfreulich ist, dass nach wie vor nur wenige Einweisungen bei Gefahr in Verzug erfolgen. Lediglich 17 Patient:innen wurden im Jahr 2023 ohne ärztliche Bescheinigung durch die Polizei direkt ins LKH Rankweil eingewiesen.

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