Jahresbericht 2023 20 Dokumentation der Beratungen Die ifs Patientenanwaltschaft führte 2023 insgesamt 110 Beratungen und Vertretungen von nicht untergebrachten Patient:innen durch. Die meisten Beratungen bezogen sich auf allgemeine Fragen zumAufenthalt im Krankenhaus und zur Unterbringung. Durchführung der Gerichtstermine im Unterbringungsverfahren Auszugsweise ist im Folgenden eine Zusammenfassung der im Berichtsjahr 2023 ergangenen Entscheidungen des Unterbringungsgerichts zu finden. - Die pauschale und generelle Anordnung einer Videoüberwachung in einem Vierbettzimmer ohne individuelle Prüfung der Voraussetzungen bei jedem Patienten wurde als problematisch erachtet und für unzulässig erklärt. Es liege laut Bezirksgericht Feldkirch „zwar eine Selbst- und Fremdgefährdung vor, allerdings nicht in einem solchen Ausmaß, dass lebenswichtige Interessen betroffen wären“ (BG Feldkirch 02.03.2023 14 UB 90/23h). - Eine Entscheidung betraf die Rolle und den Aufgabenbereich von Mitarbeiter:innen eines privaten Sicherheitsdienstes bei der Durchführung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Nach bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung dürfen Mitarbeiter:innen eines privaten Sicherheitsdienstes von der Krankenanstalt weder dazu beauftragt werden, Patient:innen beim Verlassen der Station zurückzuhalten oder sie durch Androhung daran zu hindern, noch dürfen sie bei der Anlegung von Fixierungsmaßnahmen behilflich sein. Für unzulässig erklärt wurde die Anordnung der Fachärztin, die Patientin dürfe die Station nicht verlassen, da sie zu diesem Zeitpunkt auf freiwilliger Basis behandelt wurde, ebenso wie die Mitteilung des Mitarbeiters des privaten Sicherheitsdienstes an die Patientin, sie dürfe die Station nicht verlassen (BG Feldkirch 06.02.2023, 389 UB 47/23v). - Zudem überprüfte das Bezirksgericht wiederholte Fixierungsmaßnahmen mittels Vierpunktfixierung bei einer Patientin. Diese suchte aufgrund ihrer örtlichen, zeitlichen und situativen Desorientierung immer wieder andere Patientenzimmer auf, verkannte die Situation und störte Mitpatient:innen beim Schlafen. Die Vierpunktfixierungen wurde nachträglich für unzulässig erklärt. Eine erhebliche Selbstgefährdung der Patientin habe nicht vorgelegen, „da die bloße höhere Wahrscheinlichkeit eines Sturzgeschehens aufgrund einer Tag-Nacht-Umkehr mit Übermüdungszunahme für eine erhebliche Selbstgefährdung nicht ausreicht“. Auch hätte es gelindere Mittel wie eine Raumisolierung oder ein elektronisches Türschließsystem zur Verhinderung des Betretens anderer Patientenzimmer gegeben (BG Feldkirch 15.01.2024, 39 UB 509/23k). - Eine vom Abteilungsleiter beantragte Behandlung mittels einer Depotmedikation wurde nach ausführlicher Besprechung aller Beteiligten inklusive eines medizinischen Sachverständigen nicht für zulässig erklärt. Laut Unterbringungsgericht „wäre die Behandlung zwar medizinisch indiziert aber Beratungen 2021 2022 2023 Allgemeine Fragen über Aufenthalt im Krankenhaus, Unterbringung 59 55 65 Beratung Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht 20 5 7 Beratung Maßnahmenvollzug 31 9 20 Beratung nicht untergebrachter Patient:innen („Freiwilliger Aufenthalt“) 8 12 13 Beratung Behandlungsfragen, Patientenverfügung 3 0 5 Beschwerde Landesverwaltungsgericht 0 2 0 Gesamt 121 83 110
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