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21 ifs Patientenanwaltschaft nicht verhältnismäßig, zumal der Patient diese vehement ablehnt und bei der Verabreichung mit Widerstand zu rechnen wäre“ (BG Feldkirch 10.07.2023, 14 UB 301/23p). Vertretung der im UbG gesetzlich geregelten Patientenrechte Die Unterstützung und Vertretung der Patient:innen bei der Durchsetzung der Patientenrechte stellt nach wie vor die zentrale Aufgabe der ifs Patientenanwaltschaft dar. Mittels Informationen und Gesprächen versuchen die Patientenanwält:innen, die Patient:innen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Sie unterstützen diese in ihren Anliegen gegenüber dem psychiatrischen Krankenhaus und vertreten ihre Rechte beim gerichtlichen Überprüfungsverfahren. Vertretung bei Beschränkungen der Bewegungsfreiheit gem. § 33 UbG Die Vertretung der Patient:innen bei weitergehenden Beschränkungen wie Fixierungen im Bett, Sitzgurtfixierungen im Rollstuhl in der Gerontopsychiatrie oder auch Raumbeschränkungen im Zimmer zählen zu den wichtigsten außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretungsbereichen, vor allem da die Patient:innen diese Beschränkungen als massive Beeinträchtigung erleben. Neben den gerichtlichen Überprüfungen gingen die Patientenanwält:innen jeder Beschränkungsmaßnahme im Einzelfall nach. Sie sprachen mit den Patient:innen, nahmen Einsicht in die Krankengeschichte mit ärztlicher und pflegerischer Dokumentation und fragten auch konkret nach, welche Gründe zur Anwendung der Maßnahmen geführt hatten. Darüber hinaus erkundigten sie sich, ob nicht weniger eingreifende Maßnahmen angewendet werden können bzw., wenn die Beschränkungsmaßnahme bereits beendet wurde, welche schonende Alternativen versucht wurden. Vertretung bei Behandlungsfragen Mit Inkrafttreten der Novelle des Unterbringungsgesetzes am 1. Juli 2023

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