Jahresbericht 2023 30 Rollstuhl die häufigsten Freiheitsbeschränkungen in Krankenanstalten dar. Dabei war bezüglich des Einsatzes von Gurtsystemen in Rollstühlen eine Zunahme zu beobachten. Des Weiteren zählten Medikamente zur Sedierung und andere Beschränkungen im Sitzen, wie Therapietische oder eingebremste Rollstühle, zu den häufig angewendeten Maßnahmen. Auch das Hochziehen von Bettgittern kam oftmals zum Einsatz. Doch abgesehen von den Vorgaben der Hersteller von Fixierungssystemen, die im Falle von Fixierungen im Bett zugleich das Hochziehen der Bettgitter erfordern, wird auch im Krankenhausbereich zunehmend mit Niederflurbetten und Bodenkontaktmatten gearbeitet. Dem auffälligen Rückgang der Meldungen aus den Vorarlberger Krankenhäusern wurde seitens der ifs Bewohnervertretung mit Gesprächen und verstärkten Informationsangeboten für die Träger und Einrichtungen begegnet, die gut angenommen wurden. In Krankenanstalten sind nur bestimmte Patien:innen vom besonderen Schutz des Heimaufenthaltsgesetzes umfasst (personenbezogener Anwendungsbereich). Diese Patient:innen bedürfen aufgrund ihrer psychischen Erkrankung oder geistigen Beeinträchtigung der ständigen Pflege und Betreuung, wobei diese Bedürftigkeit unabhängig von der konkret im Krankenhaus behandelten körperlichen Beeinträchtigung (sei dies infolge eines Unfalls oder einer Krankheit) besteht. Auch während eines Krankenhausaufenthalts sollen diese Patient:innen den besonderen Schutz, der ihnen außerhalb des Krankenhauses in Einrichtungen, in denen das Heimaufenthaltsgesetz gilt, zukommt, nicht verlieren und zwar unabhängig davon, ob sie aus einem Heim oder aus privater Pflege ins Krankenhaus gebracht werden. Entscheidend ist, dass die ständige Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit einer vorhandenen psychischen Erkrankung oder geistigen Beeinträchtigung steht und eben nicht aus der in der Krankenanstalt durchgeführten Behandlung resultiert. Seit 2018 umfasst der Schutz des Heimaufenthaltsgesetzes auch Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen für Minderjährige in ihrer Freiheit beschränkt werden. Zu den am häufigsten angewendeten Maßnahmen zählten 2023 altersun-
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