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Jahresbericht 2023 32 Erstkontakte (nach Maßnahmen) mit Bewohner:innen In allen Einrichtungen war der Servicegrad der ifs Bewohnervertretung – rasches persönliches Aufsuchen der Klient:innen – hoch. Oftmals bedeutete „Kein Erstkontakt“, dass die in ihrer Freiheit beschränkten Personen kurz nach Einlangen der Meldung entlassen oder verlegt worden waren, beispielsweise von einem Pflegeheim in ein Krankenhaus. Aufgrund der oft nur kurzen Aufenthaltsdauer war die Zahl jener Klient:innen, die vor dem Besuch der Bewohnervertretung entlassen wurden, in den Krankenhäusern am höchsten. Auch verstarben in Krankenanstalten und Pflegeheimen Bewohner:innen und Patient:innen, bevor diese nach Eingehen einer Meldung von den Bewohnervertreterinnen aufgesucht werden konnten. Im vergangenen Jahr stellte sich bei einigen aus Pflegeheimen gemeldeten Maßnahmen heraus, dass es sich nicht um eine Freiheitsbeschränkung handelte. In diesen Fällen konnte auf den Besuch der betroffenen Bewohner:innen verzichtet werden. In Behinderteneinrichtungen hing die Zahl der „Kein Erstkontakt“- Nennungen auch damit zusammen, dass die Bewohnervertreterinnen die Betroffenen bereits aus anderen Einrichtungen kannten. Somit konnte in Ausnahmefällen auf einen neuerlichen Erstkontakt verzichtet werden. In Einrichtungen für Minderjährige gelang es, die Zeit zwischen eingegangenen Meldungen und erstem Besuch deutlich zu verkürzen. In zwei Dritteln der Fälle erfolgte der Besuch binnen einer Woche. Spätere Besuche sind darauf zurückzuführen, dass mit Beginn eines neuen Schuljahres oft eine größere Anzahl an Meldungen bei der Bewohnervertretung eingeht und die Termine so gelegt werden, dass ausreichend Zeit für die Erstkontakte zur Verfügung steht und damit keine „Massenabfertigung“ erfolgt. Da in diesen Einrichtungen schnelle Aufhebungen von Freiheitsbeschränkungen eher selten sind, ist dieses Vorgehen mit dem Anspruch auf möglichst rasche Kontaktaufnahme in Einklang zu bringen. In einigen Fällen war es der ifs Bewohnervertretung nicht möglich, die Klient:innen am Beginn des Schuljahres und nach Eingang einer Meldung zu besuchen, da es oft mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann, bis sich ein regelmäßiger und planbarer Einrichtungsbesuch einstellt. Zudem verhinderten im vergangenen Jahr kurzfristig erforderlich gewordene längere Krankenhausaufenthalte bei einigen Kindern und Jugendlichen einen Erstkontakt. Auch die Übersiedlung in eine neue Einrichtung machte einige Neubesuche überflüssig. Gerichtliche Vertretungen bei Freiheitsbeschränkungen Die ifs Bewohnervertretung stellte in Behinderteneinrichtungen drei Anträge auf gerichtliche Überprüfung von bekannt gewordenen Freiheitsbeschränkungen, in Pflegeheimen und Krankenanstalten je zwei Anträge und in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einen Antrag bei einem der Bezirksgerichte. Damit nahm die Zahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr (13 Anträge) um 38,5 Prozent ab. Im Verhältnis zur Gesamtklient:innenzahl (2023: 1.023 Klient:innen) fällt die Zahl der bei Gericht eingebrachten Anträge – wie schon so oft – sehr gering aus. Nur wenige Anträge mehr oder weniger führen folglich zu meist beachtlichen Schwankungen, wenn die Prozentwerte mit jenen des Vorjahres verglichen werden. In allen Einrichtungskategorien wären zahlreiche Freiheitsbeschränkungen aus formellen Gründen für unzulässig erklärt worden, wenn die ifs Bewohnervertretung aus Gründen wie zu späte Meldung der Freiheitsbeschränkungen oder das Fehlen bzw. zu späte Ausstellen von Anordnungen und ärztlichen Bestätigungen immer einen Überprüfungsantrag gestellt hätte. Im InteErstkontakte Pflegeheime Behinder- teneinr. Krankenhäuser Minderjährige Binnen 7 Tagen 275 75% 25 60% 121 72% 44 62% Binnen 1 Monat 49 14% 6 14% 18 25% Später als 1 Monat 1 <1% 7 17% 1 2% Kein Erstkontakt 41 11% 4 9% 46 28% 8 11% Gesamt 366 42 167 71

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