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Jahresbericht 2023 4 ifs Erwachsenenvertretung In Sachen Mensch Allgemeines Für die ifs Erwachsenenvertretung stand das Jahr 2023 ganz im Zeichen des Erneuerungs-Clearings. Bei Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes wurde bestimmt, dass alle zuvor bestehenden Sachwalterschaften am 1. Juli 2018 von Gesetzes wegen – also sozusagen automatisch – in „gerichtliche Erwachsenenvertretungen“ umgewandelt werden. Für die Erneuerung dieser übergeleiteten „alten Sachwalterschaften“ räumte der Gesetzgeber in den Übergangsbestimmungen eine Frist bis 31. Dezember 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt musste das Gericht bei allen bis dahin noch nicht erneuerten „alten Sachwalterschaften“ das Erneuerungsverfahren eröffnen, wobei die Erwachsenenschutz-Vereine jeweils ein Erneuerungs-Clearing durchzuführen hatten. Somit stand die ifs Erwachsenenvertretung vor der umfangreichen Aufgabe, neben den laufend anfallenden Clearingverfahren auch in allen „alten Sachwalterschaften“, von denen in Vorarlberg per 1. Juli 2018 insgesamt 1.980 bestanden, ein Erneuerungs-Clearing durchzuführen. Die möglichst bedarfsgerechte Übernahme der Vertretung von Menschen, für die sonst niemand als Erwachsenenvertreter:in zur Verfügung steht (ErwachsenenvertretungClassic), stellt die Kernaufgabe der ifs Erwachsenenvertretung dar. Da es gilt, die Bedarfsdeckung möglichst lange aufrechtzuerhalten, wurde in Absprache mit den Gerichten bewusst folgender Weg gewählt: Die ifs Erwachsenenvertretung startete erst im Jahr 2021 im großen Umfang mit den Erneuerungsverfahren und steigerte diese in der Folge jährlich: Während im Jahre 2021 insgesamt 183 Erneuerungs-Clearingberichte erstattet wurden, waren es im Jahre 2022 bereits 326 und im Jahre 2023 schließlich 589. So konnte bis 31.12.2023 der überwiegende Teil der Clearingberichte in diesen Erneuerungsverfahren erstattet werden. Dementsprechend stieg die Anzahl an Clearingberichten insgesamt signifikant an: von 728 Clearingberichten im Jahre 2022 auf 1.009 im Jahre 2023. Damit ist die gesetzlich eingeräumte Übergangsphase (überwiegend) abgeschlossen. Statt der früheren (ausschließlich bei Gericht begründeten) Sachwalterschaften bestehen nun einerseits die außergerichtlich begründeten „gewählten“ und „gesetzlichen Erwachsenenvertretungen“, andererseits – soweit es unvermeidlich ist – die bei Gericht begründeten „gerichtlichen Erwachsenenvertretungen“. Ein Ziel des gerichtlichen Erneuerungsverfahrens und damit auch des Erneuerungsclearings war und ist es zu prüfen, ob eine Vertretung tatsächlich notwendig ist und in welcher Vertretungsform diese künftig erfolgen soll. Um der betroffenen Person das höchste Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen, gilt es, bei Vorliegen der Voraussetzungen möglichst die (außergerichtliche) Registrierung einer „gewählten Erwachsenenvertretung“ anzustreben. Aufgrund der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Herausforderung im Clearing und dabei insbesondere im „Erneuerungs-Clearing“ musste die ifs Erwachsenenvertretung im Jahr 2023 leider bei der bedarfsgerechten Übernahme von Erwachsenenvertretungen Abstriche machen. In der „Erwachsenenvertretung Classic“ wird der Verein ifs Erwachsenenvertretung selbst als gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt. Bislang war es möglich, diese Aufgabe für alle Personen zu übernehmen, denen keine nahestehende Person zur Verfügung steht oder bei denen nicht überwiegend rechtliche Angelegenheiten (Rechtsanwaltszuständigkeit) zu erledigen sind, und damit für eine Bedarfsdeckung zu sorgen. Leider konnte diese Bedarfsdeckung im Jahr 2023 nicht umfassend gewährleistet werden. Entgegen der langjährigen Praxis musste die ifs Erwachsenenvertretung aus Kapazitätsgründen die Übernahme von Erwachsenenvertretungen ablehnen.

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