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wie 28 Situation zu erheben sowie abzuklären, ob und welche Alternativen zur Sachwalterbestellung es im konkreten Fall geben könnte, d.h. der Verein wird mit der Erstellung eines Clearingberichtes beauftragt. Um den Clearingbericht erstellen zu können, müssen viele Informationen erfragt wer- den. Dazu muss im Gespräch eine Vertrauensbasis geschaffen werden. Wie kann diese Vertrauensbasis nun aber herge- stellt werden? Als mit einem Clearing beauftragte Sachwalterin muss ich mir überlegen, wie ich mit demMen- schen, um den es geht, Kontakt aufnehme. Wurde er bzw. sie von der Person, die die Anregung gemacht hat, darüber informiert? Weiß er oder sie was Sachwalterschaft ist? Gibt es eine Vertrauensperson, die ich darum bit- ten kann, beim ersten Zusammentreffen dabei zu sein? Gelingt es mir, auf allfällige Ängste oder Menschen, die mit einer geistigen Behinde- rung, mit einer psychischen Krankheit oder mit Demenz leben, fällt es oft schwer, mit wirt- schaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten alleine zurechtzukommen. Deshalb kann diesen Personen ein Sachwalter bzw. eine Sachwalterin zur Seite gestellt werden, der bzw. die die nötige Unterstützung leistet. In ganz wenigen Fällen haben die betroffenen Personen selbst diese Form der Unterstützung gewählt. Oft ist es so, dass Angehörige, Betreu- ungspersonen, soziale Einrichtungen etc. merken, dass jemand mit seinen Angelegenheiten überfor- dert ist, und dann eine Anregung auf Sachwalter- schaft beim zuständigen Bezirksgericht machen. Wenn die Anregung auf Sachwalterschaft beim Bezirksgericht eingegangen ist, leitet das Gericht den Akt an den Verein ifs Sachwalterschaft mit dem Ersuchen weiter, die soziale und finanzielle Sachwalterschaft Über die Herausforderung, Vertrauen zu schaffen im Kontext von gerichtlich angeordneten Sachwalterschaften. Gerade Menschen mit geistiger Behinderung, psychischer Krankheit oder Demenz tun sich schwer, Vertrauen zu fassen.

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