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www.ifs.at Seite 25 Zahlreiche Menschen verbringen ihren Lebensabend in Alters- und Pflegehei- men und nennen diese Einrichtungen ihr Zuhause. Bekanntlich ist das Risiko, sich in den eigenen vier Wänden bzw. im Haushalt zu verletzen, sehr hoch. Wo gewohnt und gelebt wird, lassen sich kleine Unfälle nicht vermeiden. Und gerade bei alten Menschen ist bei- spielsweise die Gefahr, sich bei einem Sturz zu verletzen, sehr hoch. Oftmals wird dieses Risiko als Argument ange- führt, weshalb HeimbewohnerInnen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden müssen. „Dabei sind technische Hilfsmittel zur Sturzprävention in vielen Fällen ausreichend und machen demzu- folge Freiheitsbeschränkung überflüs- sig“, erklärt Dr. Herbert Spiess, Leiter der IfS-Bewohnervertretung. Verwirrtheit, eingeschränkte Mobilität, Sehbeeinträchtigung, Krankheit, vor- angegangene Stürze und die Angst vor weiteren Stürzen sind Risikofaktoren, weshalb alte Menschen stürzen. Auch Medikamente, keine oder falsche Hilfs- mittel, Stolperfallen wie Treppen und Türschwellen erhöhen das Sturzrisiko. „Es wird nie gelingen, alte Menschen zu 100% vor Stürzen zu bewahren“, er- läutert Spiess, „doch durch präventive Maßnahmen sind schwere Verletzun- gen durch Stürze großteils vermeidbar.“ Die IfS-Bewohnervertretung informiert in der Broschüre „Sturzprävention“ ausführlich über unterschiedlichste technische Hilfsmittel und führt hilf- reiche Tipps für die Praxis an: Niedrig- pflegebetten, Alarm- und Sturzmatten, Hüftschutzhosen – auch bei der Pflege zu Hause bieten sich zahlreiche Mög- lichkeiten an, um betreuungsbedürftige Menschen vor Sturzverletzungen zu be- wahren und ihnen gleichzeitig ein Leben mit größtmöglicher Bewegungsfreiheit zu sichern. Für größtmögliche Bewegungsfreiheit Die IfS-Bewohnervertretung vertritt anwaltlich Menschen in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Kran- kenhäusern in ihrem Recht auf Bewe- gungsfreiheit. Auf Grundlage des Heim- aufenthaltsgesetzes von 2005 müssen Einrichtungen Freiheitsbeschränkungen von einem Arzt bzw. von einer Ärztin, einer diplomierten Pflegefachkraft oder SonderpädagogInnen anordnen lassen und die IfS-Bewohnervertretung unver- züglich davon in Kenntnis setzen. Im vergangenen Jahr übernahmen die drei IfS-BewohnervertreterInnen Brigit- te Leitner, Bernhard K. Fuchs und Her- bert Spiess in insgesamt 1.319 Fällen die rechtliche Vertretung von Personen, die beispielsweise durch Bettgitter, Gurte, Alarmsysteme oder medikamentöse Se- dierung in ihrer Bewegungsfreiheit ein- geschränkt wurden. „In Pflegeheimen ist die Zahl der Bewohner und Bewoh- nerinnen mit Freiheitsbeschränkungen gegenüber 2009 um 11% auffallend stark gesunken“, zeigt sich der Leiter der IfS-Bewohnervertretung erfreut. „Dies macht deutlich, dass die Sturzpräventi- onsprogramme, die in immer mehr Hei- men durchgeführt werden, Freiheitsbe- schränkungen tendenziell überflüssig machen.“ Im Rahmen ihrer Tätigkeit machten die BewohnervertreterInnen die Erfahrung, dass Menschen in Pflegeheimen, die (noch) kein Sturzpräventionsprogramm haben, drei Mal häufiger in ihrer Bewe- gungsfreiheit beschränkt werden als in jenen Pflegeheimen mit einem fun- dierten Programm. „Hoffentlich ist das Ansporn für Pflegeheime, dieses – vom Land Vorarlberg geförderte – Programm ebenfalls zu absolvieren, denn vor allem in der Sturzprävention ist es wichtig, nicht irgendwas zu tun, sondern die richtige Maßnahme zum richtigen Zeit- punkt zu ergreifen.“ ● Die Broschüre „Sturzprävention“ ist unter www.ifs.at zu finden. Sturzrisiko bei alten Menschen minimieren IfS-Bewohnervertretung klärt über Sturzprävention auf facts IfS-Bewohnervertretung Leiter Dr. Herbert Spiess Poststraße 2/4 6850 Dornbirn T 0664/60884451 F 05572/908888-43 E spiess.herbert@ifs.at Fotos: Herbert Spiess

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