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23 Frühling 2017 Kinder sind im Kindergarten bzw. in der Schule. Frau A. berichtet von ihrer Angst vor ihrem Lebensgefährten, von ihrer Sorge um die Kinder, von den Versprechungen ihres Partners, dass er keine Gewalt mehr ausüben wird, von ihren Schuldgefühlen, dass es jetzt wegen der Anzeige zu einem Gerichtsverfahren kommt. Auch die finanzielle Situation ist sehr angespannt, seit sie ihre Teilzeitarbeitsstelle verloren hat. Ihre Nach- barin hat ihr zur Trennung geraten, aber wie soll sie das alles schaffen? Und es gab ja auch gute Zeiten mit ihremMann… Aber es ist nicht das erste Mal zu gewalttätigen Übergriffen gekommen und seine Drohungen, den Kindern und ihr etwas anzutun, beunruhigen sie sehr. Respekt, was Frauen leisten und an Verantwor- tung tragen Wesentlich für das Gelingen des Beratungspro- zesses ist es, diese Komplexität der Situation sowie das Spannungsfeld, in dem sich Opfer häuslicher Gewalt befinden, zu berück- sichtigen und den Betroffenen dafür Wertschätzung sowie Respekt entgegenzubringen: Respekt dafür, was Frauen in solchen Grenzsituationen leisten. Respekt davor, dass sie Verantwortung für die Her- stellung von Schutz für sich und die Kinder übernehmen, und auch Respekt sowie Ver- ständnis dafür, dass manch- mal mehr Zeit vonnöten ist, dass Frauen mehr Zeit benö- tigen, um Entscheidungen zu treffen. Nur dann kann der Interventionsprozess, der durch das Öffentlichmachen der häuslichen Gewalt ins Rollen kommt, nachhaltig Wirksamkeit entfalten. ○ 1 Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (Gewaltschutzgesetz) BGBl 1996/759. 2 Brückner, Margit (2016): Grenzen der Passung: Verhält- nisse zwischen rechtsstaatlichen Handlungsmöglich- keiten und Dynamiken Häuslicher Gewalt. In: http://passthrough.fw-notify.net/download/275231/ http://www.gffz.de/fileadmin/user_upload/Nr_5_ Aktenanalyse.pdf, S. 6. kann. Nach der Anordnung eines Betretungsver- botes erfolgt die Übermittlung des Berichts der Polizei an die Gewaltschutzstelle. Deren Aufgabe ist es, mit der gefährdeten Person proaktiv Kon- takt aufzunehmen und psychosoziale sowie recht- liche Unterstützung anzubieten. Sind von einem Betretungsverbot auch minderjährige Kinder betroffen, erfolgt die Übermittlung des Berichts über das Betretungsverbot auch an die Kinder- und Jugendhilfe. Deren Kontaktaufnahme mit der gefährdeten Person erfolgt unter dem Fokus des Kindeswohls. Auf Grundlage des Gewaltschutzkonzepts wurde ein Interventionssystem aufgebaut, welches das Unrecht von häuslicher Gewalt aufzeigt, aus der Privatheit löst und als Problem der Öffentlichkeit behandelt. In jedem Fall von häuslicher Gewalt ist es wesentlich, dass ein Interventionsprozess in Gang gesetzt wird, um ein deutliches Zeichen gegen die Gewaltausübung zu setzen und der gefährdeten Frau Schutz anzubieten. Beratung und Unterstützung durch die ifs Gewaltschutzstelle. In vielen Fällen sehen sich Betroffene aufgrund der veränderten Lebenssituation gezwungen, in Bezug auf Fragestellungen zu Trennung vom Gewalttäter, Scheidung, Unterhalt, Obsorge, finanzielle Belangen oder zum aufenthaltsrecht- lichen Status etc. weitere Institutionen mehrfach zu kontaktieren. In den meisten Fällen führt ein Polizeieinsatz auch zu Folgeterminen der gefähr- deten Person bei Polizei sowie Gericht. In dieser Situation sind Opfer von Beziehungsgewalt ver- unsichert, irritiert und haben Angst – vor dem Gewalttäter ebenso wie vor der Zukunft, die voller Ungewissheit steckt. Deshalb ist es besonders wichtig, Betroffene zu unterstützen und sie in die- ser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen. Die ifs Gewaltschutzstelle ist eine gesetzlich aner- kannte Opferschutzeinrichtung und informiert und unterstützt Menschen, wenn sie Gewalt in der Familie bzw. im nächsten Umfeld erleben oder von beharrlicher Verfolgung (Stalking) betroffen sind. Zu den Unterstützungsleistungen zählen die Planung wichtiger Maßnahmen für das Herstellen von Sicherheit, das Aufzeigen rechtlicher Möglich- keiten sowie die Begleitung zu Gerichtsverfahren. Es ist Mittwochvormittag. Frau A. kommt um 08:00 Uhr zu mir an die ifs Gewaltschutzstelle. Ihre Nachbarin hat sich bereit erklärt, auf die jüngste Tochter aufzupassen. Die beiden älteren Wissen ifs Gewaltschutz- stelle ist eine gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung, die Unter- stützung und Hilfe anbietet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren, beraten und beglei- ten Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Telefon 05-1755-535 gewaltschutzstelle@ifs.at Ulrike Furtenbach Leiterin ifs Gewaltschutzstelle MMag. Angelika Wehinger ifs Gewaltschutzstelle

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