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29 Sommer 2018 erwischen könnte.“ Das subjektive Sicherheits- gefühl wie das Freizeitverhalten bzw. der Bewe- gungsspielraum von Kindern und Jugendlichen ist dadurch jedenfalls stark eingeschränkt. Die Polizei macht im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen oft einen Unterschied zwischen jenen, die selbst gewalt- tätigen Angriffen ausgesetzt waren bzw. sein könnten, und jenen, die „nur“ Zeuginnen und Zeugen häuslicher Gewalt wurden: Bei Ersteren hat die Polizei einen klaren gesetzlichen Auftrag, mit ihnen in Kontakt treten zu müssen. Bei Zweiteren („Zeuginnen und Zeugen“) verste- hen es nicht alle Einsatzkräfte als ihre Aufgabe, Kinder und Jugendliche im oben gewünschten Sinn zu beachten. Manche berichten trotzdem, mit ihnen Kontakt aufzunehmen, entweder um sie zu beruhigen oder um sie – im Sinne einer Gewalt- prävention – zu motivieren, bei einer anderen/ nächsten Gefahrensituation (wieder) die Polizei zu rufen. Manche befragen die Kinder und Jugend- lichen auch zur Gewaltsituation. Bemerkenswert ist zudem, dass (männliche) Jugendliche im Gegen- satz zu Kindern nicht immer als schutzbedürftige Gewaltopfer, sondern eher als potentiell gefährlich gesehen werden. Eine ausführliche Ergebnispräsentation fand im Mai 2018 im Rahmen der ifs Kinderschutztagung statt. Die Ergebnisse sind auch im Projektbericht unter www.zsw.at nachzulesen. ○ Sandra Messner, Andrea Hoyer-Neuhold ZSW – Zentrum für Sozialforschung und Wissenschaftsdidaktik „Es [der Polizeieinsatz] war eigentlich schon sehr, sehr positiv, weil man kann auch mit ganz kleinen Dingen viel bewirken. Weil wenn man auch nur einfach so ein kleines Lächeln hat beim Reden, dann vermit- telt man ja auch einfach das Gefühl, wir hören dir zu, wir sind für dich da.“

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