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wie 4 Ganz selbstverständlich Teil der Gesellschaft zu sein – das ist der Wunsch von Menschen mit Beeinträchtigung. Teilhabe ist eines der zentralen Stichworte. Sie möchten mitwirken, wahrgenom- men werden, ganz einfach dazugehören. Inklusion besagt, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit wertvolle Mitglieder der Gemein- schaft sind und uneingeschränkt an gesellschaft- lichen Aktivitäten teilnehmen können. Es gilt, Menschen mit Beeinträchtigung aus der oftmals zu fürsorglich gemeinten Schutzumgebung und damit aus der Isolierung herauszuholen und sie ganz selbstverständlich teilhaben zu lassen. Denn Inklusion ist ein Menschenrecht und in der UN- Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Inklusion und Selbstbestimmung Das ifs Geschäftsfeld Inklusion und Selbstbestim- mung setzt sich – wie der Name schon sagt – für die gleichberechtigte Teilhabe aller ein. Die ein- zelnen Fachbereiche begleiten und unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige in allen Lebensfragen. Dabei orien- tieren wir uns an den Stärken und Fähigkeiten unserer Klienten. Ziel ist es, diese in ihrer Eigen- verantwortung und Eigenständigkeit zu stärken und damit Selbstbestimmung und eine eigenstän- dige Lebensführung zu ermöglichen. Arbeit nicht Beschäftigung Einer der Grundpfeiler für ein inklusives Leben ist die Integration am ersten Arbeitsmarkt. Nicht die Beschäftigung ist das Ziel, sondern ein sozial- versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, nicht die Arbeit in betreuten Werkstätten, sondern die Inklusion in Betrieben. Denn das Eingebun- densein in bestehende Strukturen, das Ausüben sinnvoller Tätigkeiten, die Kommunikation mit Arbeitskollegen und das Erhalten eines Lohnes nach Kollektivvertrag ermöglichen größtmögliche Autonomie, gesellschaftliche Teilhabe und stärken den Selbstwert. Selbständiges Wohnen Ein weiterer wichtiger Punkt ist das selbstbe- stimmte und selbstständige Wohnen inmitten der Gesellschaft. Nicht in Wohnheimen und abgeson- derten Gruppen, sondern in eigenen (Miet-)Woh- nungen. So sind Menschen mit Beeinträchtigung automatisch Teil der Kommune. Sie nutzen die Infrastruktur vor Ort, erledigen die Dinge des täg- lichen Lebens, gehen einkaufen, zum Arzt. In Bezug auf das Wohnen ist es zudem von großer Bedeutung, dass Menschen, die sich aufgrund des Alters, eines Unfalls oder einer Beeinträchtigung gezwungen sehen, den Wohnraum zu adaptieren, Unterstützung erhalten, sodass diese weiterhin am Ort ihres bisherigen Lebensmittelpunkts woh- nen bleiben können. Die Stärken im Fokus Generell gilt es, die Stärken und Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen hervorzuheben und nicht deren Schwächen in den Vordergrund zu stellen. Mit der Abklärung von Fragen, die das Lei- stungsspektrum, die Entwicklung, das Verhalten, Persönlichkeitsfaktoren und den Wahrnehmungs- bereich betreffen, wird eine Basis geschaffen, um Exklusion zu verhindern. Das Aufzeigen der Stär- ken erleichtert Inklusion in Kindergarten, Schule und Arbeitswelt. Zudem benötigen Menschen, die von Schicksals- schlägen getroffen werden und sich aufgrund eines Unfalls oder einer chronischen Erkrankung mit Beeinträchtigungen konfrontiert und am Selbstverständlich Teil der Gesellschaft Raus aus der Schutzumgebung, rein ins große Ganze
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