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23 Frühling 2019 Hilfestellungen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen in die Wege leiten. Um Kinder wirksam schützen zu können, braucht es den Zusammenhalt auf vielen verschiedenen Ebenen. Einerseits bedarf es der Mitmenschen, die vage oder konkrete Verdachtsmomente hinsicht- lich Gewalt an Kindern wahrnehmen und melden, andererseits ist für die geeignete Hilfestellung eine funktionierende Kooperation auf der Helfer­ ebene notwendig. Auch hier sind der Zusammen- halt sowie ein wertschätzendes Miteinander zwi- schen den verschiedenen Professionen ein äußerst wichtiger Bestandteil. Nur im Austausch mit der Kinder- und Jugend- hilfe, der Polizei und anderen sozialen Einrich- tungen können wir den bestmöglichen Schutz für die betroffenen Kinder und Jugendlichen herstel- len. Neben einer Anzeige, die leider nicht immer auch Schutz vor den gefährdenden Personen bie- tet, gibt es weitaus mehr Möglichkeiten. Schonende Begleitung Sollte eine der Schutzmaßnahmen eine Anzeige sein, bietet der ifs Kinderschutz Prozessbegleitung für die gewaltbetroffenen Kinder und Jugend- lichen sowie deren schützende obsorgeberechtigte Bezugspersonen an. Sowohl die Betroffenen als auch die Obsorgeberechtigten werden durch eine psychosoziale Prozessbegleiterin während des gesamten Strafverfahrens beraten und begleitet. Dabei ist die Zusammenarbeit mit einer juristi- schen Prozessbegleiterin von großer Bedeutung, um die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren. Neben der Begleitung zur polizeilichen und gerichtlichen Einvernahme bieten wir eine konstante und regelmäßige Betreuung. Die gute Zusammenarbeit mit der Polizei, der Staatsanwalt- schaft und den Gerichten ermöglicht eine scho- nende Behandlung der Opfer im Strafverfahren – dies auch, um eine mögliche Retraumatisierung zu vermeiden. ○ Mag. Sabine Ludwig sabine.ludwig@ifs.at Mag. Judith Ölz judith.oelz@ifs.at ifs Kinderschutz

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