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www.ifs.at Seite 15 Die Zusammenarbeit mit Schulen star- tete 2001, als die IfS-Schulsozialarbeit ihre Tätigkeit in den Hauptschulen Bre- genz Vorkloster und Rieden und in den Folgejahren auch in den Dornbirner Hauptschulen Lustenauerstraße und Baumgarten aufnahm. Erstmals in Vor- arlberg arbeitete eine Sozialarbeiterin fix an einer Schule, denn Schulen hatten sich in den vergangenen Jahren oftmals zu einem Ort entwickelt, an dem soziale Defizite von Kindern und Jugendlichen sichtbar wurden. Durch einen sehr nie- derschwelligen Zugang bestand von Beginn an eine geringe Hemmschwel- le, dieses Angebot in Anspruch zu neh- men, und durch die Erreichbarkeit in der Schule konnte bei auftauchenden Krisen rasch interveniert werden. 2009 wurde das sogenannte „Drei-Säulen-Modell“ – eine Neukonzeption und Ausweitung der Schulsozialarbeit – präsentiert. In der Folge wird die IfS-Schulsozialarbeit an immer mehr Vorarlberger Schulen angeboten. Kinderschutz Schon immer war Kinderschutz ein zen- trales Anliegen des IfS. Besonders in den vergangenen Jahren gewann das Thema öffentlich zunehmend an Bedeutung, da sexueller Missbrauch sowie jegliche an- dere Gewaltform gegen Kinder gesell- schaftlich enttabuisiert und verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert wurden. Das Angebot „IfS-Kinderschutz“ bezieht sich auf alle Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie auf die Vernachlässigung von Kindern und Ju- gendlichen. Von Gewalt oder sexuellem Missbrauch betroffenen Kindern und deren Bezugspersonen wird einfühlsa- me Beratung, Hilfe und Unterstützung angeboten. Über die IfS-Beratungsstel- len in den einzelnen Regionen Vorarl- bergs sind flächendeckend ständig Ex- pertInnen zu erreichen, die bei Bedarf sofort reagieren sowie Hilfe und Un- terstützung anbieten. Diese dezentrale Struktur ermöglicht und garantiert ein rasches Reagieren. Familienberatung Auch die Beratung von Familien zählte von Anfang an zu den Arbeitsschwer- punkten des IfS. Bereits in den 1970er Jahren nah- men die Mit- arbeiterInnen der IfS-Fami- lienberatung einen begin- nendenWan- del der Fami- lie und ihrer Strukturen wahr. Auch die Probleme, die in der Beratung zu lösen versucht wur- den, waren im Laufe der Jahre einem Wandel unterworfen. Bis in die Mitte der 1980er Jahre zählten überwiegend Sexualität, Empfängnisverhütung, un- gewollte Schwangerschaft, Schwanger- schaftskonflikte, Schwangerschaftsab- bruch und unerfüllter Kinderwunsch zu den Themenbereichen, mit denen man sich in der Beratung auseinandersetzte. Diese Themen haben nicht an Brisanz verloren, doch zusätzlich dominieren heute Themen wie Trennung und Schei- dung, wirtschaftliche bzw. finanzielle Probleme, Erziehungsprobleme sowie Rechtsfragen den Beratungsalltag die- ses Fachbereichs, der dank der finanziel- len Unterstützung des Bundesministeri- ums für Wirtschaft, Familie und Jugend umgesetzt werden kann. Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden wurde und wird in allen Fach- bereichen des IfS als wichtig und zentral erachtet. Die Zusammenarbeit mit den Abteilungen der Jugendwohlfahrt der Bezirkshauptmannschaften entsprach den Jugendwohlfahrtsgesetzen der Jah- re 1989 und 1991, wonach verstärkt Ein- richtungen der freien Jugendwohlfahrt zur Erfüllung von nicht hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Jugendwohl- fahrt herangezogen werden konnten. Im Jahr 1991 hatte sich die Landesregie- rung gesetzlich dazu verpflichtet, dass Minderjährigen und deren Erziehungs- berechtigten jene sozialen Dienste zur Verfügung zu stellen seien, die als Erzie- hungshilfe notwendig erschienen. Auf der fachlich qualifizierten Ebene, in der Arbeit am jeweiligen„Fall“ funktionierte diese Zusammenarbeit stets sehr gut. § IfS-Broschüre von 1987

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