ifs_zeitung_2_12

www.ifs.at Seite 19 Von Beginn an sahen sich die BeraterIn- nen des IfS immer wieder mit dem The- ma „Gewalt in Familien“ konfrontiert. Vor allem Frauen wandten sich als Opfer hilfesuchend an das IfS. Somit wurde deutlich, dass es neben dem allgemei- nen Beratungsangebot auch spezieller Angebote bedurfte,die sich vornehmlich dem Themenbereich Gewalt widmeten. So wurden im Laufe der Jahre zusätzli- che und spezielle Angebote entwickelt und umgesetzt. IfS-FrauennotWohnung Ende der 1980er Jahre erkannten private und politische Initiativen die Probleme der von Gewalt betroffenen Frauen und setzten sich für die Gründung eines au- tonomen Frauenhauses ein. Die Politik zögerte zum damaligen Zeitpunkt, doch die Anzahl jener Frauen, die sich Hilfe und Schutz suchend an das IfS wandten, machte die Notwendigkeit eines sol- chen Vorhabens deutlich. Auf Initiative der damaligen Frauenre- ferentin Brigitte Bitschnau-Canal wurde ein Konzept für ein Vorarlberger Frauen- haus entwickelt, welches im Juli 1990 unter dem Namen „IfS-FrauennotWoh- nung“ eröffnet wurde. Diese bietet seit- her Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, rasch und direkt partei- liche Hilfe, Schutz und eine vorüberge- hendeWohnmöglichkeit an. Im Rahmen der Arbeit zeigte sich, dass auch eine intensive Betreuung der Kin- der notwendig war, da diese auf Grund der meist lange andauernden proble- matischen Familiensituationen häufig traumatisiert waren. Die IfS-Gewaltschutzstelle Einen wesentlichen Fortschritt im Ge- waltschutz stellte das imMai 1997 erlas- sene Gesetz zum Schutz gegen Gewalt in der Familie dar. Zwei Jahre später, im September 1999, wurde in Feldkirch die „IfS-Interventionsstelle“ eröffnet. Diese gesetzlich anerkannte Opferschutzein- richtung setzte von Anfang an auf eine effektive Zusammenarbeit mit Exekuti- ve, Gerichten, psychosozialen und me- dizinischen Einrichtungen, um somit ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Gewalt gewährleisten zu können. Seit Inkrafttreten des Gesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie können Polizei und Gerichte den Gewalttäter aus der Wohnung weisen und ihm die Rückkehr sowie die Kontaktaufnahme zum Opfer verbieten. Erfolgt eine Wegweisung bzw. ein Betretungsverbot, so wird die IfS-Gewaltschutzstelle umgehend informiert. Diese nimmt so schnell wie mög- lich mit dem Opfer Kontakt auf und bietet diesem Un- terstützung an. Neuerliche Verbesserungen für Opfer brachten die mit Jänner 2006 in Kraft getre- tenen Änderungen der Straf- prozessordnung sowie das mit Juli 2006 in Kraft tretende Anti-Stalking-Gesetz mit sich. 2009 wurde die IfS-Interventionsstelle in IfS-Gewaltschutzstelle umbenannt und folgte da- mit einer österreichweiten Entwicklung. Der Begriff Ge- waltschutzstelle macht be- reits imNamen deutlich,wo- rum es geht: Um den Schutz vor Gewalt in der Familie und im sozialen Umfeld. IfS-Prozessbegleitung Das Thema „Gewalt in der Familie“ gelangte in den 1980er Jahren zunehmend in die öffentliche Diskussion. Im Zuge der verstärkten Thematisierung wur- de erst sichtbar, welches Ausmaß diese Form der Gewalt angenommen hatte. Um den Betroffenen gerecht zu wer- den, schuf man in der Folge gesetzliche Grundlagen und richtete entsprechende Hilfeleistungen ein. Eines dieser Unter- stützungsangebote war die psychoso- ziale und juristische Prozessbegleitung, in deren Rahmen PsychologInnen, So- zialarbeiterInnen, JuristInnen und An- wältInnen Opfer von Straftaten von der Anzeige durch die verschiedenen Verfahrensstadien bis zur Beendigung des Strafverfahrens beraten und unter­ stützen. ● IfS-Gewaltschutz Gemeinsam handeln gegen Gewalt 1991: Ein Jahr IfS-FrauennotWohnung 2007: 10 Jahre Gewaltschutzgesetz. Besuch Barbara Prammer, Präsidentin des Nationalrats Plakat der IfS-Gewaltschutzstelle von 2009

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0