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www.ifs.at Seite 24 Im November 1994 nahm der Verein „In- stitut für Sozialdienste“ weit reichende Satzungsänderungen vor,welche dieUn- ternehmensstruktur bis heute prägen: Der Dienstleistungsbereich wurde aus dem Verein ausgegliedert und in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt. Die beiden Fachgruppen IfS-Schulden- beratung und IfS-Familienarbeit wurden verselbständigt und in Töchter-GmbHs umgewandelt. Die Sachwalterschaft und die Patientenanwaltschaft hinge- gen waren bereits ein eigenständiger Verein, da eine Trägerschaft durch eine GmbH gesetzlich nicht möglich war. Dank dieser Änderungenwar das IfSflex­ ibler geworden, die Entscheidungspro- zesse in den selbstständigen Bereichen erwiesen sich als einfacher und schnel- ler, zudem arbeiteten die kleineren Ein- heiten kostengünstiger und sparsamer. IfS-Schuldenberatung Dass Menschen Schulden haben, ist so alt wie die Möglichkeit, Schulden zu ma- chen. Früher aber war das Schulden machen schwieriger. Banken mussten viel Mü- hen darauf verwenden, die Bonität ihrer Schuldner zu erfassen. Erst 1986 änderte sich das durch die Möglichkeit zur Dritt- schuldnerabfrage nachhaltig. Ab diesem Zeitpunkt stieg die Verschuldung priva- ter Haushalte stark an, was auch im Be- ratungsalltag des IfS deutlich wurde. Diese Erfahrung und die Entscheidung, ein eigenes Angebot für ver- und über- schuldete Menschen durch das IfS anzu- bieten, führten 1988 zur Gründung der IfS-Schuldenberatung. 1995 trat das von der IfS-Schuldenbera- tung seit langem geforderte „Schulden- regulierungsverfahren“ (Privatkonkurs) in Kraft und seit Beginn dieses Jahrtau- sends bietet die IfS-Schuldenberatung professionelle Schuldenprävention, wie beispielsweise das österreichweit ein- zigartige Konzept „Vorarlberger Finanz- führerschein“ an. IfS-Sachwalterschaft Im Jahr 1984 wurde in Österreich die Entmündigungsordnung aus dem Jahr 1916 durch das zeitgemäße „Sachwal- terrecht“ abgelöst. Von nun an konnten Sachwalter als gesetzliche Vertreter für erwachsene Menschen mit geistiger Be- hinderung oder psychischer Krankheit eingesetzt werden. Das IfS bemühte sich um die Trägerschaft in Vorarlberg und im Februar 1985 nahm die IfS-Sach- walterschaft ihre Tätigkeit auf. In den Folgejahren stieg der Bedarf an Sachwaltern stärker als prognostiziert. Der dadurch notwendige Ausbau wurde durch das Engagement von ehrenamtli- chen MitarbeiterInnen und durch eine österreichweit einmalige Subvention des Landes bewältigt. Mit dem im Juli 2007 in Kraft tretenden Sachwalterrechts-Änderungsgesetz wurde die Selbstbestimmung von Men- schen mit geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit weiter gestärkt. IfS-Patientenanwaltschaft Im Jahr 1990 verabschiedete der Na- tionalrat das so genannte Unterbrin- gungsgesetz, das die bisher geltenden Vorschriften über die „zwangsweise Anhaltung“ aus dem Jahr 1916 ersetzte. Oberstes Ziel der Reform war die Wah- rung der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde psychisch Kranker in psychiatrischen Krankenhäusern. Das Justizministerium übertrug die Aufgabe der Patientenanwaltschaft für Vorarl- berg 1991 dem IfS. Drei IfS-Mitarbeite- rInnen und Juristen führen seither diese Funktion am Landeskrankenhaus Rank- weil aus. Der Patientenanwalt ist durch gesetzlichen Auftrag Vertreter von zwangsweise untergebrachten Patien- tInnen. Diese Einrichtung brachte schon bald wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen: Der Aufnahmemodus wurde verschärft, die gerichtliche Kon- trolle der Zulässigkeit von Zwang setzte rasch ein und die PatientInnen wurden in ihren Informations- und Mitsprache- rechten ernst genommen. 1993 wurden die psychiatrischen Statio- nen am LKH Rankweil geöffnet. Dadurch haben die kurzfristigen Unterbringun- gen und ambulanten Betreuungsmög- lichkeiten deutlich zugenommen. IfS-Bewohnervertretung Im Jahr 2004 wurde vom Nationalrat das Heimaufenthaltsgesetz erlassen, in dem ab Juli 2005 die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschränkung der persönlichen Freiheit von Menschen in Alters- und Pflegeheimen sowie ver- gleichbaren Einrichtungen geregelt wurden. In der Folge installierte das IfS die „Bewohnervertretung“, deren Auf- gabe es ist, KlientInnen, die in Pflege- heimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenanstalten beispielsweise durch Bettgitter, Fixierungsgurte oder Beruhi- gungsmittel in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden, rechtlich bei der Wahrung ihrer persönlichen Freiheit zu vertreten. § Unter dem Dach IfS Die IfS-Sachwalterschaft in ihren Anfängen: Julius Schedel, Ottmar Krämer und Herbert Spiess Das Team der IfS-Schuldenberatung 1995. Das Team der IfS-Patientenanwaltschaft: Barbara Hinter- holzer, Roland Horsten, Christian Fehr, Ingeborg Pedot

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