ifs_zeitschrift_2_13_sc

23 Winter 2013 Wenn einem Kind von einer ihm nahestehenden Person Gewalt angetan wird und dies – beispiels- weise durch einen Zeitungsartikel – öffentlich wird, ist die Betroffenheit der Mitmenschen zumeist groß. Und oft dreht sich die zentrale Frage darum, ob diese Gewalt hätte verhindert werden können und wenn ja, durch wen. Kinder sind Gewaltsituationen innerhalb, aber auch außerhalb der Familie oftmals schutzlos ausgeliefert. Zum einen weil sie unter Umständen noch nicht reif und mutig genug sind, die Gewalt als solche zu erkennen und zu benennen (z.B. sexueller Missbrauch), zum anderen, weil sie von Erwachsenen zu wenig gehört oder in ihrer Not überse- hen werden. Im Strafrecht gibt es einige Paragraphen, die Kinder vor Gewalt schützen und Täter bestrafen sollen. Diese sind sehr wichtig – auch als Signal für unsere Gesell- schaft. Dennoch ist es in vielen Fällen so, dass es dem Gericht nicht möglich ist, zweifelsfrei fest- zustellen, zu welchen Gewalthandlungen es an einem Kind gekommen ist und bekanntermaßen gilt dann der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten). Dabei wäre es aber zu kurz gegriffen, anzunehmen, dass ein Frei- spruch immer automatisch gleichzusetzen ist mit der Unschuld des Angeklagten oder, andersrum gesagt, mit einer Lüge des Kindes. Innere Koflikte und Ängste Der Schutz von Kindern soll zudem durch die Bezirkshauptmannschaft mit der Abteilung Kin- der- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrt) als die für das Thema Kindeswohl zuständige Behörde gesichert werden. In vielen Fällen ist die Kinder- und Jugendhilfe dabei auf die Mitwirkung der Eltern oder anderer Per- sonen aus dem nahen Umfeld der Kinder angewiesen. Kinder, die Gewalt innerhalb der eigenen Familie erleben, sind oft dermaßen gefangen in einem Loyalitätskonflikt, dass sie sich außenstehen- den Personen nicht anver- trauen. Denn meist wollen die Kinder ja „nur“, dass die Gewalt in der Familie aufhört und nicht, dass der Vater oder die Mutter ins Gefängnis kommen. Oder sie befürchten, dass sie von Zuhause weg müssen, wenn sie etwas erzählen. Häufig sind diese inneren Konflikte und Ängste in Kombination mit Gefühlen von Scham und Selbstvorwürfen (viele Kinder suchen die „Schuld“ für die Gewalt bei sich selbst) der Grund, warum die beste- henden staatlichen Schutz- mechanismen nicht greifen (können). Nicht tatenlos zusehen Die Zuständigkeit für das Wohl und den Schutz der Kin- der liegt aber nicht nur bei den Gerichten und Behörden, sondern in erster Linie bei der eigenen Familie und in der Verantwortung der Gesellschaft, jedes einzelnen Erwachsenen, der Gewalt an einem Kind beobachtet oder vermutet. Nur wenn wir nicht tatenlos zusehen, sondern uns couragiert und engagiert auf die Seite der Kinder stellen und pro- blematisches Verhalten von Erwachsenen gegen- über Kindern direkt ansprechen, kann sich etwas ändern. Zivilcourage ist gefragt Der Schutz von Kindern ist Aufgabe der Familie und der Gesellschaft Wissen Kontakt und Information ifs Beratungsstelle Bregenz St. Anna-Straße 2 Telefon 05-1755-510 ifs.bregenz@ifs.at Dr. Ruth Rüdisser Telefon 0664-60884515 Mag. Bettina Heim Telefon 0664-60884125 ifs Beratungsstelle Dornbirn Kirchgasse 4b Telefon 05-1755 530 ifs.dornbirn@ifs.at Marisa Helbock Telefon 0664-60884454 ifs Beratungsstelle Feldkirch Schießstätte 14 Telefon 05-1755-550 ifs.feldkirch@ifs.at Mag. Sabine Ludwig Telefon 0664-60884143 Julia Michler M 0664-60884534 ifs Beratungsstelle Bludenz Klarenbrunnstr. 12 Telefon 05-1755-560 ifs.bludenz@ifs.at Julia Michler Telefon 0664-60884534 Mag. Sabine Ludwig Telefon 0664-60884143 „Denn meist wollen die Kinder ja ‚ nur ‘ , dass die Gewalt in der Familie aufhört und nicht, dass der Vater oder die Mutter ins Gefängnis kommen.“

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0