ifs_zeitschrift_2_13_sc

wie 24 Unterstützung durch ifs Kinderschutz Dies ist in bestimmten Konstellationen keines- wegs einfach. Beispielsweise wenn es um die Kin- der eigener Verwandter oder Freunde geht. Natur- gemäß ist gerade in solchen Situationen die Scheu vor einer Konfrontation oder gar einer Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe groß. Für diese Fälle bietet das Team des ifs Kinder- schutz allen Anfragenden (Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten, oder Angehörige von Kindern) fachliche Beratung. Wir informieren über Mög- lichkeiten, erarbeiten auf Wunsch einen Plan über die weitere Vorgehensweise und unterstützen bei den nächsten Schritten. Dies geschieht in einem vertraulichen Rahmen. Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn das Kindeswohl massiv gefährdet und keine anderen Alternativen zum Schutz des Kindes als die Ein- bindung der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfü- gung stehen. ○ Vor kurzemmusste Frau B. ins Spital, um ihre Schwindelattacken abzuklären. Sie ist kleinwüch- sig, beginnend dement, hat häufig Harndrang und ist wegen ihres fortgeschrittenen Alters gangunsicher. Mit ihrem Rollator fährt sie bis zu zehnmal in der Nacht aufs WC des Krankenhaus- zimmers. Einmal wird sie neben demWC sitzend vomNachtdienst aufgefunden. Weil die Pflege der Ansicht ist, dass eine Sturzge- fahr besteht, ordnet der zuständige Stationsarzt an, dass am Bett Seitengitter anzubringen sind, damit sie nicht mehr alleine aufstehen kann. Frau B. wird über diese Freiheitsbeschränkung zwar informiert und die ifs Bewohnervertretung ver- ständigt, sie möchte aber weiterhin aufstehen, um aufs WC zu gelangen. In der Folgenacht klettert sie über das Seitengitter und fällt neben dem Bett zu Boden. Sie bricht sich den Oberschenkelhals und muss operiert werden. Nach der Operation kennt sie sich nicht mehr aus, schreit panisch um Hilfe, schlägt nach den Pflegern, die sie waschen wollen und zieht den Dauerkatheter aus der Harnblase, weil er sie stört. Daraufhin wird sie mit einem Bauchgurt, an einem Fuß und an beiden Händen im Bett ange- bunden. Sie ruft weiter um Hilfe, zieht mit Gewalt an den Fesseln und erhält dann eine hohe Dosis Beruhigungsmittel. Eine traumatische Erfahrung Wenn sich die „Fixierungsspirale“ einmal dreht, ist sie kaummehr aufzuhalten. Für viele verwirrte Menschen ist das Gefühl des Eingesperrtseins und der vollkommenen Hilflosigkeit ein schweres Trauma. Darum beschäftigt sich die Pflegewissen- schaft schon seit vielen Jahren mit schonenderen Alternativen zu Freiheitsbeschränkungen. In Pflegeheimen sind technische Hilfsmittel zur Sturzprävention seit vielen Jahren Standard und haben Bettgitter und Fixierungen weitgehend verdrängt. Schutz vor Verletzungen im Krankenhaus ifs Bewohnervertretung setzt sich ein Marisa Helbock ifs Kinderschutz marisa.helbock@ifs.at

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0