ifs Zeitschrift 2014/2
wie 30 Vor 30 Jahren hat das moderne Sachwalter- schaftsrecht die Entmündigung abgelöst. Seither spiegeln sich in diesem Recht, wie im gesamten Familienrecht, stets gesellschaftliche Verände- rungen wider. Diese Veränderungen haben einen starken Einfluss auf das Rechtsverständnis und die Aufgaben des Sachwalters und bereits zu zahl- reichen Reformen geführt. Studien belegen, dass unser Lebenstempo heute 350-mal schneller ist als noch in den 1960er- Jahren. Gerade ältere Personen und Menschen mit psychischen Erkrankungen sind mit dieser Schnelligkeit und der stets komplexer werdenden Welt oft überfordert. In den letzten Jahren ist eine starke Bürokratisierung und Verrechtli- chung der Gesellschaft auszumachen. Das Leben wird von Werbung und Konsumversprechen dominiert. Gerade sozial schwächere Menschen lassen sich verführen und geraten schnell in eine Schuldenfalle. Ambulant vor stationär Des Weiteren wird unsere Gesellschaft zuneh- mend älter. Mit der höheren Lebenserwartung steigt die Wahrscheinlichkeit für Pflegebedürftig- keit und Demenzerkrankungen. Auch Pflege- und Unterstützungskonzepte in der Arbeit mit Men- schen mit Beeinträchtigung haben sich wesentlich geändert. Vor 25 Jahren machten Altersheime Per- sonen ab 60+ das Angebot, einen ruhigen Lebens- abend in einer versorgenden Einrichtung zu verbringen. Heute muss man darum kämpfen und mindestens Pflegestufe 4 vorweisen, um in einem Pflegeheim aufgenommen zu werden. Ambulant vor stationär lautet das Motto. In der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchti- gung wurde das Schlagwort „Inklusion“ geprägt. Vor diesem Hintergrund bemühte man sich, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen nicht in Heimen betreut werden, sondern mög- lichst selbständig in Wohnungen leben können und eine Arbeit erhalten. In der Psychiatrie hat eine ähnliche Entwicklung stattgefunden. Stär- ker als früher wird die Unterstützung von psy- chisch erkrankten Personen durch externe Dienste forciert. Durch diese Verän- derungen hat sich auch die Tätigkeit der Vereinssach- walterschaft verändert. Die vertretenen Personen wohnen häu- figer in eigenen Wohnungen, was eine wesentlich komplexere Vertretung erfordert. Oft wird es erst mit Unterstützung von Sachwaltern möglich, eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen, wobei Hilfs- In Sachen Mensch Seit 30 Jahren unterstützen Sachwalter und Sachwalterinnen Menschen, die alleine nicht mehr mit ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten zurechtkommen. „Oft wird es erst mit Unter- stützung von Sachwaltern möglich, eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen, wobei Hilfsdienste Hand in Hand arbeiten.“
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