ifs_zeitschrift_2_18

wie 18 Die Absicherung von Lebensrisiken und die Ver- hinderung von Armut, Deprivation und sozialer Ausgrenzung ist nicht nur lästige Pflicht, sondern Grundaufgabe eines Staatswesens. Nicht aus Nächstenliebe und auch nicht als Ausdruck von Menschlichkeit gewähren Staaten eine soziale Grundversorgung, vielmehr ist politisches Kalkül ausschlaggebend. Denn richtige Maßnahmen in diesem Bereich wirken einer Spaltung der Gesell- schaft mit all ihren gefährlichen Folgeerschei- nungen entgegen, sie verhindern Begleit- und Fol- gekosten, die um vieles höher sind als die direkten Sozialleistungen, erhöhen Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen und senken damit die notwendigen Investitionen in Sicherheitssy- steme. Die soziale Grundversorgung ist eine Inve- stition in den sozialen Frieden einer Gesellschaft, ein unbestrittener Faktor der Lebensqualität in einem attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum. Betrachtet man das System der Mindestsiche- rung, so sind zum Verständnis für die Zahlen und Kosten sowie für die Bewertung des Systems einige erklärende Anmerkungen notwendig. 1. Weniger als 20 Prozent der Mindestsicherungs- bezieher und -bezieherinnen erhalten diese in vol- ler Höhe und über eine längere Zeit hinweg. Der überwiegende Teil der Mindestsicherungs- empfänger sind sogenannte „Aufstocker“, Kinder und Erwachsene, die kurzzeitig (weniger als sechs Monate) als Übergangshilfe Mindestsiche- rung beziehen. Rund 50.000 Erwachsene bezie- hen in Österreich länger als sechs Monate Mindestsicherung. Dies sind chro- nisch kranke Menschen mit mehrfachen gesund- heitlichen Beeinträchtigungen und/oder einer Behinderung. Eine realistische Bilanz besagt, dass etwa 0,6 Pro- zent der österreichischen Bevölkerung krankheits- bedingt – trotz allenfalls offener Stellen – nicht arbeiten können. Es stellt sich nicht die Frage, ob es diese Menschen gibt, sondern ob wir diese in unsere Gesell- schaft integrieren oder bewusst aus- schließen wollen. Wer allerdings der Meinung ist, damit könne man Kosten sparen, der irrt gewaltig. Den leicht reduzierten Sozialkosten würden stark stei- gende Kosten für Sicherheit, Justiz usw. gegenüberste- hen – dies bestätigt ein Blick in andere Staaten. In einer attraktiven Region mit hoher Lebensqualität ist eine Mindestsicherung in einer vernünftigen und fairen Höhe die kostengünstigste und beste Maßnahme. 2. Mehr als ein Drittel der Mindestsicherungsbe- zieher sind Kinder. Aber nicht die Kinder sind die „Schuldigen“, ganz im Gegenteil: Die Benachtei- ligung der Kinder in unserer Gesellschaft wird gerade mit der Gestaltung der Mindestsicherung noch verstärkt – mit all den negativen Auswir- kungen auf Zukunftschancen, Bildung und Gesundheit. Kinder, die zurückgelassen werden, sind die Armen von morgen. Kindern Zukunft- schancen zu verweigern und ihnen später als Erwachsene vorzuwerfen, dass sie nichts tun und nichts können, ist keine erfolgreiche Strategie zur Reduzierung von sozialen Folgekosten, eine faire schon gar nicht. (Eine Berechnung des Landes- rechnungshofes Vorarlberg hat vor einigen Jahren ergeben, dass ein einziges „verlorenes“ Kind den Staat in Summe bis zu 2 Millionen Euro kostet.) Das Mindeste Gedanken zur Mindestsicherung „Die soziale Grundversor- gung ist eine Investition in den sozialen Frieden einer Gesellschaft, ein unbestrit- tener Faktor der Lebensqua- lität in einem attraktiven Lebens- und Wirtschafts- raum.“ „Kinder, die zurückge- lassen werden, sind die Armen von morgen. Kin- dern Zukunftschancen zu verweigern und ihnen spä- ter als Erwachsene vor- zuwerfen, dass sie nichts tun und nichts können, ist keine erfolgreiche Strate- gie zur Reduzierung von sozialen Folgekosten, eine faire schon gar nicht.“

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