ifs_zeitschrift_3-11
www.ifs.at Seite 26 facts IfS-Sachwalterschaft Vorarlberg Leiter: Mag. Florian Bachmayr-Heyda 6850 Dornbirn Poststrasse 2/4 T 05572 90888 E ifs.sachwalterschaft@ifs.at Über Gerechtigkeit lässt sich trefflich streiten. Jeder will sie, doch jeder ver- steht etwas anderes darunter. Was ich fordere, ist eine Leistungsgerechtig- keit. Christlich-soziale Werte heißen unter anderem Subsidiarität, Freiheit, Verantwortung, Sicherheit und auch Leistung. Ich bekenne mich zur Leis- tungsgerechtigkeit,die vor allemheißt, dass man behinderten Menschen et- was zutrauen muss. Warumsoll etwa ein Lehrer imRollstuhl nicht möglich sein? Auch ein blinder Lehrer oder blinder Richter sollte Rea- lität werden. In England gab es sogar einen blinden Minister. In Deutschland gibt es über 60 blinde Richter. Können die sich kein objektives Bild von Recht und Unrecht machen? Es gilt, die Bar- rieren in den Köpfen abzubauen. Wir müssen behinderte Menschen etwas leisten lassen, anstatt sie in Pension zu schicken. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. 2006 wurde im Parlament das Bun- desbehindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Gleichzeitig wurden die Berufszugangsbeschränkungen in allen Dienstrechten für behinderte Menschen geöffnet. Die sogenann- te „körperliche Eignung“, die bislang immer als Hindernisgrund für Anstel- lungen oder Ausbildungen angeführt worden ist, wurde durch „persönliche Eignung“ ersetzt. Auf dem Papier gibt es diese Diskriminierungen nicht mehr. Die Praxis sieht allerdings anders aus: Das BMUKK hat über eine Verordnung 2007 die körperliche Eignung sinnge- mäßwieder als Aufnahmekriterium für die pädagogischen Hochschulen erlas- sen. Eine neue Recherche zeigte, dass alle pädagogischen Hochschulen in Österreich Aufnahmebeschränkungen für behinderte Studenten haben. Was spricht aber gegen einen Lehrer, der körperlich behindert ist? Selbst ein ge- hörloser Lehrer kann gehörlose Kinder in der Gebärdensprache unterrichten. Das ist nicht nur eine Bereicherung für gehörlose Kinder, sondern gibt ihnen gleichzeitig hohe Motivation für ihren Bildungs- undWerdegang. Auch eine blinde Richterin gibt es in Österreich nach wie vor nicht. Die Vor- arlbergerin, Barbara Tschann, wollte 2006 nach Abschluss ihres Jus Studi- ums Richterin werden. Sie sagt heu- te, dass man sie bei der Justiz gegen Mauern rennen ließ. In der ZIB 2 vom 21.10. meinte der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Michael Auer, dass blinde Richter die Körpersprache nicht erkennen können, was sie für den Beruf ungeeignet macht. Barbara Tschann entgegnete im selben Beitrag: Sie kann Körpersprache sehr wohl deu- ten und Atemfrequenz erkennen, weil sie es schon ihr Leben lang so macht. Daher braucht es eine Leistungsge- rechtigkeit, diese fordere ich ein! ● Dr. Franz-Joseph Huainigg Abgeordneter zum Nationalrat und ÖVP-Behindertensprecher, Autor Die Leistungsgerechtigkeit, die ich meine! Warum sollen Behinderte nicht auch etwas leisten können Sicherheit durch Grenzen IfS-Sachwalterschaft bietet einen sicheren Rahmen Grenzen,Werte und Normen verlieren in unserer Gesellschaft mehr und mehr an Bedeutung bzw. sind im Begriff sich auf- zulösen. War Geld früher noch begrenzt verfügbar, da als Lohn bar ausbezahlt, ist es heute durch die Möglichkeit der bar- geldlosen Bezahlung, von Kontoüberzie- hung und Krediten zu einem scheinbar frei verfügbaren Gut geworden. Für die KlientInnen der IfS-Sachwalter- schaft – Menschen mit geistiger Be- hinderung, psychischer Krankheit oder demenzkranke Personen – geht diese Entwicklung oft mit der Tatsache einher, den Überblick über ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten zu verlieren. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitar- beiterInnen der IfS-Sachwalterschaft versuchen, Betroffenen einen finanziel- len Rahmen zu geben, innerhalb dessen sie agieren können. Viele von ihnen spü- ren diese materielle Grenze seit langer Zeit zum ersten Mal wieder, was nicht selten zu Konflikten führt. „Wichtig ist, dass wir unseren KlientIn- nen auch in schwierigen Situationen zur Seite stehen. Ein Großteil der Betroffe- nen stellt nach einiger Zeit fest – und das ist immer wieder berührend – dass sie von der Betreuung durch den Sach- walter bzw. die Sachwalterin, der/die ei- nen sicheren Rahmen für die Gestaltung ihres Lebens setzt, profitieren und sich viele ihrer Alltagsprobleme dadurch lö- sen“, berichtet Florian Bachmayr-Heyda, der Leiter der IfS-Sachwalterschaft, von seinen Erfahrungen aus der täglichen Arbeit. ●
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