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www.ifs.at Seite 29 Ambulant vor stationär? IfS-Patientenanwaltschaft feierte 20-jähriges Jubiläum Seit dem Jahr 1991 ist die IfS-Patienten- anwaltschaft auf Grundlage des Unter- bringungsgesetzes als Rechtsbeistand für PatientInnen im Landeskranken- haus Rankweil tätig. Vieles ist seither in der psychiatrischen Versorgung in Vorarlberg in Bewegung geraten. Die IfS-Patientenanwaltschaft nahm nun ihr 20-jähriges Bestehen zum Anlass, zu einer Tagung mit dem Titel „Ambulant vor stationär – Theorie oder Praxis?“ einzuladen. Im Jahr 1990 verabschiedete der Natio- nalrat das so genannte Unterbringungs- gesetz (UbG), mit welchem das Ziel der Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde psychisch Kranker in psychiatrischen Krankenhäusern ver- folgt wurde.„Nach dem UbG ist ein Frei- heitsentzug nur als letztes Mittel zuläs- sig, wenn alle anderen Alternativen der Betreuung und Gefahrenabwehr versa- gen“,erläutert Mag. Christian Fehr,Leiter der IfS-Patientenanwaltschaft. „Im Er- gebnis bedeutet dies, dass ein Freiheits- entzug im psychiatrischen Krankenhaus von den real existierenden Versorgung- sangeboten sowie von den Möglichkei- ten und Mitteln unterschiedlicher Insti- tutionen abhängig ist, die Betroffenen aufzunehmen und zu betreuen.“ Eine schrittweise Verbesserung der Lebenssituation Am LKH Rankweil hatte die Ausgliede- rung von LangzeitpatientInnen unter Prim. Dr. Albert Lingg bereits vor Verab- schiedung des UbG begonnen. Hinsicht- lich der Ausgliederung von PatientInnen mit geistiger Behinderung kam Vorarl- berg österreichweit eine Vorreiterrolle zu. Bereits 1994 waren praktisch alle PatientInnen mit geistiger Behinderung inWohngemeinschaften untergebracht. Auch in den Folgejahren konnten Lang- zeitpatientInnen schrittweise in Wohn- gemeinschaften, Kolpinghäuser, Alters- und Pflegeheime entlassen werden, wodurch sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung erheblich ver- bessert hat. Trotz dieser positiven Entwicklungen kommt es nach wie vor zu zwangswei- sen Unterbringungen im psychiatri- schen Krankenhaus. „Unsere primäre Aufgabe als Patientenanwälte ist es, die betreffenden PatientInnen als parteili- che VertreterInnen in der jeweiligen Si- tuation zu unterstützen und allgemein für eine Reduzierung von Zwangsmaß- nahmen einzutreten“, berichtet Fehr. „So haben PatientInnen die Sicherheit, dass sich jemand um ihre Belange küm- mert und sie nicht machtlos dem medi- zinischen Personal ausgeliefert sind.“ Aktuelle Problembereiche Auch wenn mit den Errungenschaften der letzten Jahre – dem Ausbau der Sozialpsychiatrie, dem Aufbau einer persönlichen Assistenz oder der Instal- lierung der Interessensvertretung für Psychiatrie-Erfahrene – große Erfolge erzielt werden konnten, sieht sich die IfS-Patientenanwaltschaft noch mit unterschiedlichen Problemen konfron- tiert. Beispielsweise haben PatientInnen zu wenige Auswahlmöglichkeiten, sich selbst eine für sie passende individuel- le Betreuung zusammenzustellen, oder es gestaltet sich als problematisch, dass zunehmend junge PatientInnen in Al- tersheimen betreut werden sollen, da es an angemessenen Betreuungs- undThe- rapieangeboten fehlt. „Wünschenswert wären unterschiedliche Hilfsangebote wie niederschwellige Anlaufstellen mit Tagesstruktur und Freizeitaktivitäten, eine individuell gestaltete Betreuung zu Hause, unterschiedliche Wohnformen sowie eine sinnvolle und identitätsstif- tende Arbeit“, so Fehr. Jubiläums-Tagung mit ansprechendem Programm Im Rahmen der Veranstaltung setzten Fachpersonen in Vorträgen interessan- te Impulse und diskutierten in der an- schließenden Podiumsrunde. Unter den zahlreichen Gästen und Gratulanten be- fanden sich Landtagsvizepräsidentin Dr. Gabriele Nussbaumer, Landtagsabge- ordnete Katharina Wiesflecker, Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch, Prim. Dr. Albert Lingg, IfS-Geschäftsführer und Obmann des Vereins IfS-Sachwal- terschaft, Bewohnervertretung und Pa- tientenanwaltschaft Dr. Stefan Allgäuer u.v.m. ● facts IfS-Patientenanwaltschaft Leitung: Mag. Christian Fehr Valdunastraße 16 6830 Rankweil T 05522/403-4040 E ifs.patientenanwaltschaft@ifs.at

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