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11 Rück- und Ausblick Gemeinsam für mehr Selbstbestimmung 30 Jahre ifs Patientenanwaltschaft Vor 30 Jahren – mit Inkrafttreten des neuen Un- terbringungsgesetzes am 1. Jänner 1991 – nahmen wir, die ifs Patientenanwaltschaft, unsere Tätig- keit im damals so genannten Landeskrankenhaus Valduna auf. Zielsetzung des neuen Gesetzes war der Ausbau des Rechtsschutzes für diejenigen Patientinnen und Patienten, die während des stationären Aufenthaltes in psychiatrischen Ein- richtungen Beschränkungen ihrer Rechte unter- worfen werden. Vor allem die Beistellung einer parteilichen Vertretung für die Patienten stellte auch im internationalen Vergleich eine viel beach- tete Neuerung dar. Damit sollte sichergestellt werden, dass die im Gesetz enthaltenen Rechte der Patientinnen und Patienten auch tatsächlich eingehalten und umgesetzt werden. Das neue Unterbringungsgesetz brachte auch in verfahrensrechtlicher Sicht erhebliche Fort- schritte mit sich. Die Unterbringung musste unverzüglich an das Gericht und an die Patienten- anwaltschaft weitergeleitet werden (nach der Ent- mündigungsordnung innerhalb von 48 Stunden), die Erstanhörung innerhalb von vier Tagen und die Tagsatzung nach spätestens 14 Tagen durch- geführt werden. Der Sachverständige hatte vor- her ein schriftliches Gutachten zu erstellen und der Richter bei der Tagsatzung die Entscheidung sofort zu verkünden und zu begründen. Gerade die strikten zeitlichen Vorgaben und die verbes- serte Transparenz waren neu und erforderten ein Umdenken aller Beteiligten.

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