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13 damit die Betreuung in der Psychiatrie weiterge- führt werden konnte. Zwar hatte Primar Albert Lingg bereits in den 80er-Jahren als einer der Ersten in Österreich begonnen, diese Personen in kleinere Wohngruppen auszugliedern, doch es gab zu wenig Einrichtungen und vor allem nicht genügend Personal. Dieses musste erst in der neu gegründeten Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe ausgebildet werden. In den darauffol- genden Jahren war es schließlich Schritt für Schritt möglich, die Patientinnen und Patienten in kleinere, meist heilpädago- gisch geführte Wohngruppen zu übernehmen und nur mehr selten waren kurzfristige Auf- nahmen im psychiatrischen Krankenhaus notwendig. In diese Zeit fiel auch die Öff- nung der Stationen – sowohl in der Akutpsychiatrie als auch in der Langzeitpsychiatrie – durch Primar Prof. Peter König und Primar Albert Lingg. Diese erfolgte unter dem Titel „Zuwendung ersetzt das Schloss“. Vor allem die Durchmischung von Frauen und Männern auf den Subakutstationen wurde anfangs auch vom eigenen Personal sehr skeptisch gesehen. Retrospektiv betrachtet haben sich die Öffnung und die Durchmischung aber bewährt, führten diese doch zu einer merkbaren Beruhigung der Stationsatmosphäre. Die Öffnung war auch bzw. gerade durch die in den nächsten Jahren sukzessive Reduzierung der Belegzahlen und somit durch einen besseren Betreuungs- schlüssel möglich. Aus unserer Sicht konnte damit ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung und Gleichbehandlung von Menschen mit einer psy- chischen Erkrankung gemacht werden. Bestätigt wurde dies vor allem durch die Tatsache, dass der Verbrauch von Psychopharmaka insgesamt sogar reduziert werden konnte und nicht mehr Zwangs- maßnahmen, wie beispielsweise Behandlungen gegen den Willen der Patient*innen oder Fixie- rungsmaßnahmen, angewendet wurden. Im Einsatz für weniger Beschränkungen Die Vertretung und Unterstützung der Patien- tinnen und Patienten bei der Durchsetzung der Patientenrechte kann als zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit betrachtet werden, wobei wir mit unterschiedlichen Mitteln versucht haben, dieses Ziel zu erreichen. Neben der gerichtlichen Vertre- tung waren und sind wir bemüht, uns auch außer- gerichtlich für die Patientinnen und Patienten ein- zusetzen. Als Patientenanwältinnen und -anwälte hinterfragen wir stets die durchgeführten Be- schränkungsmaßnahmen und setzen uns seit vielen Jahren für eine Reduzierung der Beschrän- kungen ein. Aus diesem Grund begannen wir im Jahr 1996 damit, alle Fixierungsmaßnahmen in der Akutpsychiatrie detailliert zu dokumentieren. Die statistische Aufbereitung der Zahlen erfolgte jeweils für den Zeitraum eines Jahres. Den zusam- mengefassten Bericht aller Fixierungen pro Jahr publizierten wir anschließend im Jahresbericht und besprachen diesen mit der ärztlichen und pflegerischen Leitung. Im Rückblick fällt auf, dass in den vergangenen zehn Jahren sowohl bei der Anzahl wie auch der Dauer der Fixierungen ein erheblicher Rückgang beobachtet werden konnte. Neben einem Genera- tionenwechsel sowohl im pflegerischen wie auch im ärztlichen Bereich ist dieser Rückgang vor allem auf die nun schon seit Jahren konsequent durchgeführte Ausbildung des Pflegepersonals im Deeskalati- onsmanagement zurückzuführen. Angefangen von der Art der Kom- munikation und dem Versuch, einen Zugang zu den Patientinnen und Patienten zu finden, werden je nach Situation verschiedene weniger einschränkende Maßnahmen, wie eine 1:1-Betreuung oder auch technische Hilfsmittel wie Niederlagerungsbetten mit Alarmmatte, verschie- dene Alarmsysteme oder eine Videoüberwachung, angewendet. „Als Patientenanwältinnen und -anwälte hinterfragen wir stets die durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen und setzen uns seit vielen Jahren für eine Reduzierung der Beschränkungen ein.“ „Retrospektiv betrachtet haben sich die Öffnung und die Durchmischung auf den Stationen bewährt, führten diese doch zu einer merkbaren Beruhi- gung der Atmosphäre.“
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