ifs_zeitschrift_pa_21_sonderausgabe_flippingbook

15 Rück- und Ausblick Diskussionen und Kritik Auch die Behandlung im Landeskrankenhaus Rankweil wurde zunehmend spezialisiert. 2014 wurde das Angebot neu strukturiert und neben den Abteilungen für Erwachsenenpsychiatrie und Gerontopsychiatrie eine eigene Abteilung für Kin- der- und Jugendpsychiatrie geschaffen. In allen Abteilungen gab es immer wieder Diskus- sionen um zeitgemäße bauliche Rahmenbedin- gungen, wie beispielsweise auf der Aufnahme- und Akutstation E1. Zudem waren die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Akut- und Kri- sensituationen sowie die erforderliche personelle Ausstattung der einzelnen Stationen Gegenstand von Diskussionen. So äußerten wir als ifs Pati- entenanwaltschaft Kritik bezüglich übermäßig langer Fixierungsmaßnahmen in der Geronto- psychiatrie, die auf einen bestehenden Personalmangel zurückzuführen waren. Es folgten Gespräche mit der Geschäftsführung der KHBG sowie der ärztlichen und pfle- gerischen Leitung, in denen eruiert wurde, wie die Situ- ation zukünftig verbessert werden könnte. Mit verschie- denen Maßnahmen, wie einer Reduzierung der Belegzahlen auf den Stationen und dem Neubau einer zusätzlichen Station F0, die 2015 eröffnet wurde, konnte die Situation für die Patienten erheblich verbessert werden. In der Erwachsenen- sowie in der Kinder- und Jugend- psychiatrie dauerten die Diskussionen erheblich länger an, bis schließlich heuer, im Jahr 2021, mit dem Neubau der Erwachsenenpsychiatrie begon- nen werden konnte. Weitere Novelle des UbG in Planung Auch auf gesetzlicher Ebene erfolgten in den letz- ten Jahren weitere Fortschritte. Hervorgehoben werden können vor allem das Chancengesetz des Landes Vorarlberg, das Heimaufenthaltsge- setz und das vor drei Jahren in Kraft getretene Erwachsenenschutzgesetz. Sie alle haben die Selbstbestimmung von Menschen mit psychischer Erkrankung verbessert. Auch die geplante Novelle des Unterbringungsgesetzes enthält zahlreiche neue Elemente, die sicherstellen sollen, dass in jeder Phase der Unterbringung das Gespräch mit den betroffenen Personen gesucht, ihre Willens- bildung unterstützt und ernst genommen wird – sowohl von der Polizei als auch von den Ärzten. Vorgesehen sind unter anderem die Neuregelung der medizinischen Behandlung mit zusätzlichen Rechten für untergebrachte Patientinnen und Patienten, die Möglichkeit, eine Vertrauensper- son namhaft zu machen, oder die Durchführung eines Entlassungsgesprächs bei Aufhebung der Unterbringung. Dabei soll über die Unterbringung reflektiert und auf Wunsch des Patienten im Fall einer weiteren Aufnahme ein Behandlungsplan erarbeitet werden. Unseres Erachtens längst überfällig ist die Überarbeitung des Maßnahmerechts, da in den letzten 20 Jahren die Anzahl von strafrechtlich untergebrachten Patienten österreichweit von insgesamt 495 im Jahr 2001 auf 1.365 imMärz 2021 angestiegen ist. Der erste Teil der Reform ist be- reits in Begutachtung und soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Die darin enthaltenen Reformen werden von den Patientenanwälten in ganz Österreich überwiegend begrüßt, wobei jedoch angemerkt werden sollte, dass auch der zweite Teil der Reformmit einem neuen Maßnah- menvollzugsgesetz mit zusätzlichen Rechten und der im Entwurf von 2017 bereits vorgesehenen Vertretung aller Patientinnen und Patienten – auch während des Strafvollzugs – in den nächsten Monaten ausgearbeitet und beschlossen wird. ○ Wissen ifs Patienten- anwaltschaft ist auf Grundlage des Unterbrin- gungsgesetzes als Rechtsbeistand für Patientinnen und Patienten im LKH Rankweil tätig. Haupt- aufgabe ist die Vertretung von Patienten, die ins psychiatrische Krankenhaus eingewiesen oder im Zwangskontext behandelt werden. Telefon 05522-403-4040 ifs. patientenanwaltschaft@ifs.at Mag. Christian Fehr, MSc Leiter ifs Patientenanwaltschaft vl: Christian Fehr, Claudia Kavalierek, Barbara Hinterholzer, Roland Horsten

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0