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30 Jahre ifs Patientenanwaltschaft 18 Denkbar wäre auch die Selbsthilfe im stationären Setting zu implementieren. Die Zahlen sprechen für sich Jedenfalls stellt die Selbsthilfe für die psychische Gesundung zweifellos eine wichtige Ergänzung zu den professio- nellen psychiat- rischen Einrich- tungen dar. Dass dies auch von den Betroffenen selbst so gese- hen wird, spie- gelt sich in den Zahlen des Jah- resberichts der Beratungsstelle ‹omnibus› wider. Im Jahr 2019 haben demnach 470 Menschen das Angebot der Beratungsstelle genutzt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle ‹omnibus› stehen unter Schweige- pflicht. ○ Was lange währt, wird endlich gut … Ehemaliger Landesrat Christian Bernhard über die Entstehung des Ärztepools Das Unterbringungsgesetz und seine Bestim- mungen haben mich während meines gesamten beruflichen Lebens begleitet, in unterschied- lichen Funktionen als Amtsarzt und Politiker beschäftigt und dabei immer eine nicht geringe Herausforderung bedeutet. Die Unterbringung eines Menschen gegen sein Verlangen stellt für ihn selbst, aber auch für alle Systempartner und betroffenen Familien immer eine konfliktbehaftete Ausnahmesituation dar. Die ärztliche Vorprüfung einer Einweisung in die Psychiatrie habe ich persönlich immer als sinnvolle Maßnahme betrachtet und als wichtige Kontrollfunktion gesehen. Erschwert wurde diese in der Vergangenheit einerseits häufig durch nur ungenügend vorhandene oder zeitlich teils nicht verfügbare Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, andererseits auch durch eine verständliche Absicherungsorientierung der Exekutive. Rückschlag in der flächendeckenden Versorgung Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die zwar gut gemeinten Bestimmungen des Gesetzes bei den Handlungsverantwortlichen auch zu Unsicherheit und dem daraus resultierenden Wunsch nach Nichtbefassung geführt haben. Die Niederlegung der Untersuchungstätigkeit einiger Gemeindeärzte in Bregenz und Feldkirch im Jahre 2012 ist somit erklärbar. Sie war aber ein herber Rückschlag in der flächendeckenden Versorgung und die nachhaltige Lösung des Pro- blems in der Folge eine besondere Aufgabe für die Gesundheitspolitik. Die damals aus dieser Niederlegung resultierende Erhöhung der sogenannten „Gefahr-in-Verzug“- Einweisungen durch die Polizei konnte ohne vor- herige Einholung ärztlicher Expertise nicht als befriedigender oder haltbarer Zustand angesehen werden. Diese Einweisungen wurden – obwohl rechtlich in Ausnahmefällen vorgesehen – sowohl Wissen Beratungsstelle ‹omnibus› für seelische Gesundung Anton-Schneider-Straße 21 6900 Bregenz Telefon +43 5574 54695 omnibus.beratung@vol.at www.verein-omnibus.org Die Beratungsstelle ‹omnibus› wird als Einrichtung der Integrationshilfe durch die Vorarlberger Landesregierung gefördert.

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