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19 Entstehung des Ärztepools den grundsätzlichen Intentionen des Gesetzgebers als auch den Bedürfnissen der betroffenen Patien- tinnen und Patienten nicht gerecht. Als konkreter Ausweg aus dieser Situation zeigte sich schließlich als erster Schritt die Bereitschaft der Stiftung Maria Ebene, als Vorarlberger Anlauf- stelle in Frastanz zur Verfügung zu stehen und mit den dort tätigen Ärzten die Untersuchungen zu erbringen. Die auf Grund der Lage für viele Betrof- fene aber unvermeidbar längeren Transportwege und die Größe des Einzugsgebietes erforderten weitere Überlegungen und zusätzliche Standorte. Ein solcher konnte mit Unterstützung der Kran- kenhausbetriebsgesellschaft in der ambulanten Erstversorgungseinheit am LKH Bregenz (AEE) im Jahr 2013 für das Unterland verwirklicht werden, indem die dort diensthabenden Ärztinnen und Ärzte für diese Funktion in den öffentlichen Sanitätsdienst bestellt wurden. Zielorientierte Zusammenarbeit Ich bin der Stiftung Maria Ebene, der Kran- kenhausbetriebsgesellschaft und all meinen unterstützenden und einsatzbereiten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass wir zu diesem Thema in einer kontinuierlich aufbau- enden Entwicklung über die Jahre zielorientiert zusammengearbeitet haben. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass die Qualität der ärztlichen Untersuchung von der Erbringungshäufigkeit, aber auch von der persönlichen Einstellung zu die- ser ärztlichen Vorprüfung abhängig ist. Es lag also der Schluss nahe, einem System näher zu treten, welches ärztlicherseits individuelle Meldungen für bestimmte Dienste zulässt und die Unterbrin- gungsuntersuchungen im Jahre 2015 im landes- weit neuen Ärztebereitschaftsdienstmodell als fixen Bestandteil zu etablieren. Ein großer Vorteil war dabei das persönliche Aufsuchen Betroffener und der Entfall ihrer Vorführung in einer Ordina- tion oder Bezirkshauptmannschaft. Dieses Vorge- hen ist deutlich weniger belastend. Der Umstand, dass diese Maßnahme als Vorarlber- ger Entwicklung unter dem Begriff des Ärztepools Eingang in die zukünftigen rechtlichen Bestim- mungen des UbG findet, freut mich natürlich sehr und ist für mich der Beweis, dass Beharrlichkeit und gemeinsames Bemühen von Systempartnern auch fast Unmögliches verwirklichen können. ○ Dr. Christian Bernhard Ehemaliger Landesrat für Gesundheit
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