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30 Jahre ifs Patientenanwaltschaft 26 Wird eine Patientin oder ein Patient wie oben beschrieben in seiner Freiheit eingeschränkt, muss eine Meldung an das Bezirksgericht und an die ifs Patientenanwaltschaft vorgenommen wer- den. Das Gericht hat nun die Aufgabe, die Gründe für die Unterbringung und die Anwendung von Freiheitsbeschränkungen zu prüfen. Dabei ist vor- gesehen, dass eine sogenannte Erstanhörung nach vier Tagen und eine Tagsatzung mit Beiziehung einer Fachärztin bzw. eines Facharztes innerhalb von 14 Tagen stattfinden muss. Neben der Prü- fung, ob die Weiterführung der Unterbringung noch notwendig ist oder nicht oder durch andere Behandlungs- und Betreuungssettings, wie frei- williger Aufenthalt, Behandlung durch einen nie- dergelassenen Jugendpsychiater zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft, ersetzt wer- den kann, können auf Antrag auch die Freiheits- beschränkungen selbst vom Gericht überprüft werden. Beispiele aus der Praxis Exemplarisch sollen drei Fälle geschildert werden. Fall 1 Ein 12-jähriger Junge wurde 2018 als „pädagogische Maßnahme“ ohne vorherige Unterbringung im Wenn beispielsweise ein unmündiger Minderjäh- riger daran gehindert wird, beliebig die Station oder das Krankenhaus zu verlassen, wird dieser Umstand als „alterstypische Beschränkung“ bewertet und ist kein Anlass für eine Unter- bringung. Zudem sind Maßnahmen und Ein- schränkungen der Bewegungsfreiheit, die auch im allgemeinen Krankenhaus für bestimmte Altersgruppen im Rahmen des Sorgerechts ge- troffen werden, keine Beschränkungen im Sinne des UbG. Die Definition von „alterstypisch“ richtet sich dabei nach dem Lebensalter des Minderjäh- rigen und nicht nach dem „Entwicklungsalter“. 1 Der Begriff „alterstypisch“ wird darüber hinaus nicht näher definiert und es gibt dazu bislang nur wenig Rechtsprechung. Beispiele, die jedenfalls eine Beschränkung im Sinne des UbG darstellen sind: - Beschränkung in oder auf einen Raum: Gurtfixierungen, das Versperren der Zimmertüre oder das Verhindern, dass der Raum verlassen werden kann - Alarmsysteme - Abnahme von Privatkleidung und persönlichen Gegenständen (z. B. Smartphone) - Ausgangsverbot

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