ifs_zeitschrift_pa_21_sonderausgabe_flippingbook

Kinder- und Jugendpsychiatrie 27 versperrten Time-out-Raum für fünf Minuten separiert. Laut den Aufzeichnungen in der Kran- kengeschichte zeigte sich der Patient „provokant“ und „oppositionell“, eine Gefährdungssituation wurde aber nicht beschrieben. Aus der Begründung des Beschlusses des Bezirksgerichts Feldkirch: Die Raumbeschränkung fand außerhalb der Unter- bringung statt und entsprach schon aus diesem Grund nicht dem Gesetz. Fall 2 Bei einem 14-jährige Patienten wurden 2019 wegen mangelhaften räumlichen und organisatorischen Strukturen wiederholte Raum- beschränkungen durchgeführt. Der Junge wurde aufgrund von Aggressionsdurchbrüchen und zum Schutz der Mitpatienten fast täglich über mehrere Stun- den in seinem Zimmer einge- sperrt. Alternativmaßnahmen, wie etwa eine 1:1-Betreuung außerhalb des Zimmers, waren wegen der räumlichen Beengtheit der Station nicht möglich. Im Kinder- und Jugendakutbereich stehen ledig- lich jeweils zwei Patientenzimmer und ein Aufent- haltsraum zur Verfügung. Es gibt keinen direkten Zugang ins Freie. Die Beschränkungen wurden für nicht zulässig erklärt. Aus der Begründung des Beschlusses des Bezirksgerichts Feldkirch: „Unzulässig sind (…) Maßnahmen (…) wegen Res- sourcenmangels, zur Wahrung eines störungs- freien Anstaltsbetriebs, wegen verbaler Aggressi- vität, (…) oder zur Disziplinierung von Patienten.“ Insbesondere sind nach Rechtsprechung des Lan- desgerichts Feldkirch sowie auch nach höchstge- richtlicher Rechtsprechung derartige Maßnahmen dann unzulässig, wenn deren Grund in einem Mangel an räumlichen, organisatorischen oder personellen Ressourcen liegt. 2 Das Gericht stellte fest, dass durch mehr Personal einerseits und durch entsprechende räumliche Strukturen mit Rückzugsmöglichkeiten anderer- seits eine taugliche Alternative zur Isolierung des Patienten bestanden hätte. Fall 3 Einem 13-jährigen Patienten wurde im Jahr 2021 gegen seinen Willen das Smartphone von einer männlichen Pflegeperson abgenommen. Trotz mehrmaliger Aufforderung war er davor nicht „Der Junge wurde auf- grund von Aggressions- durchbrüchen und zum Schutz der Mitpatienten fast täglich über mehrere Stunden in seinem Zim- mer eingesperrt.“

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