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29 Stärkung der Selbstwirksamkeit und der Selbstbestimmung Ein Interview zu den Themen Behandlungsplan bzw. Behandlungs- vereinbarungen und Vertrauenspersonen über den Aufenthalt des Patienten außerhalb der Anstalt nachgedacht und ein Behandlungsplan vereinbart wird. Damit sollen Arzt und Patient eine Art Anleitung für den Fall einer neuerlichen Aufnahme haben. Wie sich die Umsetzung dieser Neuerungen in der Praxis gestalten kann, berichtet Roger Staub, Geschäftsleiter der Schweizerischen Stiftung Pro Mente Sana. Christian Fehr, Leiter der Patienten- anwaltschaft, hat ihn zum Gespräch getroffen und mit ihm über Erfahrungen mit der Namhaftma- chung von Vertrauenspersonen, der Ausarbeitung eines Behandlungsplans bzw. einer Behandlungs- vereinbarung und von psychiatrischen Patienten- verfügungen gesprochen. Eines der zentralen Ziele der Novelle des Unter- bringungsgesetzes (UbG) ist die Stärkung der Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten. Laut Erläuterungen zur Novelle sollen Patienten nun die Möglichkeit haben, einen selbst gewähl- ten Vertreter oder eine Vertrauensperson nam- haft zu machen, und müssen auf dieses Recht hingewiesen werden. Zudem soll Patientinnen und Patienten das Recht zugesprochen werden, die Vertrauensperson zur Erstanhörung oder zur mündlichen Verhandlung mitzunehmen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass nach Möglich- keit im Zuge der Aufhebung der Unterbringung Behandlungsplan und Vertrauensperson

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