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30 Jahre ifs Patientenanwaltschaft 4 Ein Gesetz für mehr Freiheit 30 Jahre ifs Patientenanwaltschaft – 30 Jahre Unterbringungsgesetz, das sind gute Anlässe, zurückzublicken, zu resümieren und auch in die kommenden Jahre zu schauen. zinischen, psychologischen, sozialarbeiterischen und rechtlichen Anforderungen hatte bis dahin kaum ein Beruf verlangt. Das neue Gesetz bewährte sich schnell An sich würde man meinen, dass die Umsetzung dieser völlig neuen und zum Teil auch umwälzen- den Anliegen des Gesetzgebers doch einige Zeit in Anspruch nehmen sollte. Die Unterbringung umfasst und tangiert doch eine Vielzahl von wei- teren Themenbereichen, auch neigen solche kom- plizierten Systeme zu einer gewissen Trägheit und „Widerständigkeit“ gegen allzu große und rasche Reformen. Diese Annahme sollte sich aber bald nach demWirksamwerden der neuen Regelungen als unrichtig herausstellen. Das Unterbringungs- gesetz war nicht nur bei den Patienten rasch ein Thema. Es wurde auch von den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegepersonen, den Gerichten, den Sachverständigen, den für die Betreuung und Ver- sorgung außerhalb der Krankenanstalten Verant- wortlichen und auch von deren Trägern respek- tiert. Das Gesetz konnte sich damit, gemessen an Das Unterbringungsgesetz aus dem Jahr 1990 hat sich seinerzeit viel vorgenommen, etwa die Stärkung der Freiheitsrechte psychisch kranker Menschen, die „Ausgliederung“ der Betreuung und Versorgung geistig behinderter Menschen aus der Psychiatrie, die Reduktion von „nicht- forensischen“ Zwangsanhaltungen, die Erhöhung der Qualität der extramuralen psychiatrischen Versorgung und die Etablierung rechtsstaatli- cher Standards in diesem speziellen Bereich der Gerichtsbarkeit. Diese Vorsätze sollten u. a. durch die Einführung der Patientenanwaltschaft realisiert werden. Sie sollte die Patientinnen und Patienten vertreten, ihre Interessen in der Anstalt wahrnehmen, ein Gegengewicht zu den medizinischen Gegeben- heiten und Notwendigkeiten bilden und sie insge- samt unterstützen und „empowern“. Das Berufs- bild der Patientenanwältinnen und -anwälte war – abgesehen von den Erfahrungen des Modell- versuchs vor der Einführung des Gesetzes – ein ganz neues, eine derartige Mischform von medi-

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