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5 30 Jahre Unterbringungsgesetz Dr. Georg Kathrein Sektionschef Bundesministerium für Justiz steriums für Justiz. Das gilt auch für die Patien- tenanwaltschaft im Institut für Sozialdienste, das sich im Land Vorarlberg in der Unterstützung der Gerichte im Bereich der Rechtsfürsorge verdient gemacht hat. Vorarlberg ist auch in dieser Hinsicht etwas Besonderes. Angesicht der rasanten wirtschaftlichen, gesell- schaftlichen, medizinischen, sozialen und rechtli- chen Entwicklungen ist es ungewöhnlich, dass ein derart sensibles Gesetz wie das Unterbringungs- gesetz über mehr als 30 Jahre imWesentlichen unverändert geblieben ist. Die Novelle im Jahre 2008 hat einige Stellschrauben geändert und die eine oder andere Regelung justiert, im Kern aber keine großen Neuerungen nach sich gezogen. Ähn- lich verhält es sich mit den schon seit längerem diskutierten und vorbereiteten Vor- schlägen für die nun anstehende Reform, mit der auf einige Fragen, angefangen mit Datenschutz- belangen über die Regelung der Kommuni- kation bis hin zum Umgang mit nicht volljährigen Patientinnen und Patienten, reagiert werden soll. Einen grundlegenden Wandel sehen die vorge- schlagenen Änderungen aber nicht vor. Vor allem gilt das für die Patientenanwaltschaft. An ihrer Rolle und ihrer Bedeutung für die Patienten wird selbstverständlich nicht gerüttelt. Ich darf die Gelegenheit nützen, um dem Institut für Sozialdienste und seiner Patientenanwalt- schaft für die nächsten 30 Jahre alles Gute zu wünschen. Um die Betreuung und Vertretung der Patientinnen und Patienten in Vorarlberg ist mir angesichts der bisherigen Leistungen auch in Zukunft nicht bang. ○ seinen Zielen, verhältnismäßig schnell bewähren. Der Umgang mit psychisch kranken Patientinnen und Patienten in den Anstalten und Abteilungen hat sich gewandelt, ihre Frei- heitsrechte werden anerkannt, ihr Anspruch auf Wahrung ihrer Würde wird selbst in schwie- rigen Konstellationen durchaus gelebt. Dabei ist nicht immer alles Gold, was glänzt, und man- che Auswirkungen des Gesetzes haben auch unerwünschte Kehr- seiten. Im Kern haben sich seine Regelungen aber bewährt. Gemeinsam zum Erfolg Diese Erfolge haben mehrere Mütter und Väter: Ohne die Bereitschaft der Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonen, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, wäre die Reform nicht weit gekommen. Ohne die Gerichte und namentlich den Obersten Gerichtshof, der in den ersten Jahren der Reform eine Vielzahl von Fragen rasch und den Grundrechten verpflichtet geklärt hat, hätte sich an den trüben Verhältnis- sen des Anhalteverfahrens wenig geändert. Ohne das Verständnis der Budgetverantwortlichen im Finanzministerium für einen raschen Aus- und Aufbau der Patientenanwaltschaft hätte dieser Kernbereich der Reform länger vor sich hinge- dümpelt. Ohne die vielfältige und fundierte wis- senschaftliche Aufbereitung dieses Rechtsgebiets hätte es noch einige Zeit gedauert, bis die Reform auch wirklich angekommen wäre. Und ohne den Ausbau und die Stärkung der extramuralen Ver- sorgung zumindest in einigen Bundesländern, zu denen auch und gerade Vorarlberg gehört, hätte sich an der psychiatrischen Betreuung nicht viel zum Besseren geändert. Im Einsatz für die Menschen Einen großen Anteil an diesen Erfolgen kann aber die Patientenanwaltschaft verbuchen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit mehr als 30 Jahren für kranke Menschen da, sie vertre- ten sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen, sie erfüllen die ihnen vom Gesetz zuerkannten Aufgaben und Pflichten, all dies unter biswei- len schwierigsten Bedingungen und wegen der notorisch knappen Ressourcen immer wieder „am Anschlag“. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Patientenanwaltschaft gebührt für diese ihre Leistungen der besondere Dank des Bundesmini- „Die Patientenanwältinnen und -anwälte sind seit mehr als 30 Jahren für kranke Menschen da, sie vertreten sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen, sie erfül- len die ihnen vom Gesetz zuerkannten Aufgaben und Pflichten, all dies unter bis- weilen schwierigsten Bedingungen.“ „Der Umgang mit psy- chisch kranken Patien- tinnen und Patienten in den Anstalten und Abtei- lungen hat sich gewan- delt, ihre Freiheitsrechte werden anerkannt, ihr Anspruch auf Wahrung ihrer Würde wird selbst in schwierigen Konstella- tionen durchaus gelebt.“

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