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30 Jahre ifs Patientenanwaltschaft 6 Niederschwellige Unterstützung für psychisch kranke Menschen ifs Patientenanwaltschaft tritt für Selbstbestimmung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte ein. ermöglicht, ihre Persönlichkeitsrechte und ihre Menschenwürde zu wahren, und sie werden unterstützt, dass ihr Wille und ihre Präferenzen immöglichen Rahmen Beachtung finden. Durch den Einsatz der Patientenanwaltschaft wird Unterstützung beim Durchsetzen der Patienten- rechte geleistet und in enger Absprache mit der betreffenden Person und den zuständigen Krankenhaus- mitarbeitenden – soweit mög- lich – eine einheitliche und für alle Parteien passende Lösung angestrebt. So sollen Zwangssituationen so schnell wie möglich beendet werden. Eine weitere wichtige Leistung der Patientenan- waltschaft ist es, Betroffenen, ihren Angehörigen sowie sozialen Institutionen und Krankenhaus- personal bei rechtlichen Fragen Auskunft, In- formation und Beratung anzubieten. Covid-19-Pandemie als zusätzliche Herausforderung Mit Beginn der Covid-19-Pandemie kamen durch die erhöhten Schutzbestimmungen neue Herausforderungen hinzu. Gerade die Arbeit der Patientenanwaltschaft setzt es voraus, bei den Patientinnen und Patienten vor Ort zu sein, direkt die Situation einschätzen zu können und einen persönlichen Kontakt aufzubauen. Dabei konnte es den Mitarbeitenden der Patientenanwaltschaft in Abstimmung mit der Spitalsleitung des Lan- Seit dem 1. Jänner 1991 und somit nun seit 30 Jahren setzt sich die ifs Patientenanwalt- schaft auf Basis des Unterbringungsgesetzes dafür ein, Menschen bei der Wahrung ihrer Frei- heits- und Patientenrechte zu unterstützen, die Würde und Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten zu stärken und sie sowohl außerge- richtlich unmittelbar in der Situation als auch in den gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Persönliche Freiheit ist ein Grundrecht. Und sich für die eigenen Rechte einzusetzen, setzt voraus, dass man diese kennt und versteht. Im Vorarlber- ger Leitbild zur Inklusion, welches unter anderem auf der UN-Behindertenrechtskonvention basiert und im Oktober 2021 im Landtag verabschiedet wurde, wird als einer der Leitsätze klar die Wich- tigkeit hervorgehoben, dass sich alle Menschen ihrer Rechte bewusst sind und Schutz erhalten. Weiters wird festgehalten, dass alle, die Unterstüt- zung brauchen, diese niederschwellig und zeitnah erhalten, zuständige Einrichtungen Aufklärungs- arbeit leisten und Begleitung bei Entscheidungen anbieten sollen. Menschenwürde im Fokus Aus diesem Grund ist es dem Land Vorarlberg ein besonderes Anliegen, Angebote wie die Patienten- anwaltschaft zu stärken, welche niederschwellig Unterstützung leisten und Personen in schwie- rigen Situationen helfen, ihre Rechte wahrzuneh- men. So wird es psychisch kranken Menschen „Persönliche Freiheit ist ein Grundrecht. Und sich für die eigenen Rechte einzusetzen, setzt voraus, dass man diese kennt und versteht.“

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