ifs_zeitschrift_sb_20

15 Die Anfänge Schuldensumme doch ganz leicht aufbringen könnte. Zugleich aber hätten auch die Schuldner mit Hinweis auf einen Sanierungsfonds darauf gepocht, diese Unterstützung zu bekommen. Als wesentlich sinnvoller erwiesen sich der Aus- bau der Beratungskapazität der ifs Schuldenbera- tung und das Beharren auf die Einführung eines lösungsorientierten Privatinsolvenzgesetzes. Geschichten vom Start Am 1. Februar 1988 bezogen Schuldenberater Karlheinz (Charly) Bonetti, Robert Walch und als Verwaltungsmitarbeiterin Christine Breznik das Büro in der Gerberstraße 4 in Bregenz. „Damals hatten wir ein Büro, eine Sekre- tärin, einen Gruppenraum und eine Schreibmaschine“, erzählt Charly Bonetti, wenn er an die Pionierphase der ifs Schulden- beratung zurückdenkt. Und Christine Breznik, damals und bis zu ihrer Pensionierung am 31. Oktober 2018 Verwaltungsmitarbeiterin der ifs Schuldenberatung, fügt hinzu, dass sie die ersten Tage im Büro ohne Stühle verbringen mussten. Die Möbel waren noch nicht geliefert worden. Von 1. Februar 1988 bis 31. Jänner 1990 hatte die ifs Schuldenberatung in der Person von Julius Sche- del eine externe Leitung. Mit dessen Wechsel in den Vorstand des ifs wurde Peter Kopf, der davor die Telefonseelsorge Vorarlberg geleitet hatte, mit 1. Februar 1990 zum internen Leiter bestellt. Am 1. November 2018 übernahm Simone Strehle-Hechen- berger die Leitung der ifs Schuldenberatung. Der ideale Schuldenberater Bei der Personalsuche achtete Julius Schedel ganz bewusst auf die Kombination Kaufmann und Techniker mit sehr hoher Sozialkompetenz. Um das Budget der ifs Schuldenberatung decken zu können, stellte neben der Schuldenberatung die Erstellung von Gutachten eine wichtige Aufgabe dar. Robert Walch, der Kaufmann, konzentrierte sich auf die Schuldenberatung. Charly Bonetti, der Techniker mit kaufmännischer Berufserfahrung, übte neben der Schuldenberatung im Auftrag des Landes Vorarlberg auch die Tätigkeit eines Gutachters für geschützte Arbeitsplätze aus. An Charly Bonettis Arbeitsteilung hat sich bis heute nichts geändert. Im Laufe der Jahre stellte sich – auch in Überein- stimmung mit den anderen staatlich anerkannten Schuldenberatungen – heraus, dass die beiden Grundausbildungen „Sozialarbeit“ und „Jus“ die idealen Voraussetzungen für die Tätigkeit in der Schuldenberatung darstellen. Allerdings gab und gibt es immer wieder österreichweite Diskussi- onen zu diesem Thema, so das letzte Mal sehr intensiv im Rah- men der gesamt- österreichischen Tagung der Schul- denberatung in Innsbruck imMai 2017. In einer kon- trovers geführten Diskussion wurde über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Besetzung debattiert. Der Geschäftsführer der Schuldenberatung Tirol ver- trat dabei die Ansicht, dass „nur“ Juristinnen und Juristen geeignet sind, „gute“ Schuldenberatung zu machen, der Geschäftsführer der ifs Schulden- beratung die andere Position: Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sind aufgrund ihrer Ausbildung genauso gut in der Lage, Schuldensanierungen durchzuführen. Am besten sind wohl gemischte Teams, wobei die Schuldenberatungsstellen in Österreich, die von Juristen geführt werden, eher auf Juristen setzen, während Sozialarbeiter als Geschäftsführer oder Leiter gemischte Teams bevorzugen. Grundsätzlich braucht es die besten Köpfe für diese Tätigkeit. Gute Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter lernen die rechtlichen Grundla- gen für Schuldenberatung vielleicht eher als gute Juristinnen und Juristen die notwendigen sozialarbeiterischen Grundlagen. Über kaufmän- nische Kenntnisse müssen beide Berufsgruppen verfügen und über eine Freude an Zahlen auf jeden Fall. Und wer dieses ganze Wissen in einer guten Kombination für Menschen in finanziellen Notlagen anwenden kann, der macht erfolgreiche Schuldenberatung. Die richtige Nische Ganz bewusst wurde zu Beginn der Tätigkeit wenig Öffentlichkeitsarbeit betrieben, vielmehr wurde auf Mundpropaganda bei den Systempart- nern gesetzt. Dabei galt es auch, die Skepsis der Kolleginnen und Kollegen innerhalb des ifs ernst zu nehmen. Zahlreiche Stimmen von Sozialarbei- tenden wurden laut. Diese meinten, dass ihnen der neue Dienst „Arbeit wegnehmen“ würde. Eine „Die beiden Grundausbil- dungen ,Sozialarbeit‘ und ,Jus‘ stellen die idealen Voraussetzungen für die Tätigkeit in der Schulden- beratung dar.“ „Damals hatten wir ein Büro, eine Sekretärin, einen Gruppenraum und eine Schreibmaschine.“

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0