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32 Jahre ifs Schuldenberatung 6 gibt? Hierzulande hat man sich damit jahrelang sehr schwer getan. Erst in zwei Schritten (1995 und 2017) ist es gelungen, dass Österreich, das ewige Schlusslicht in Sachen Privatentschuldung, wenig- stens ins Mittelfeld vorrücken konnte. Schulden: keine Erfindung unserer Zeit Dabei gibt es Schulden schon so lange, wie es Geld gibt. Immanuel Kant nannte im Jahr 1763 Schulden „negative Capitalien“. Und in Relation mit Staaten kommt das Wort „Schulden“ in den unterschiedlichsten Zusam- menhängen vor. Man spricht vom Schuldendienst oder der Schul- denbremse, die helfen sollen, die Staatsschulden zu minimieren, fürchtet sich vor ungünstigen Schuldenkennzahlen, weil diese zu einer Verschuldungskrise führen. Und eine übermäßig hohe Staats- schuldenquote führt nicht in jedem Fall zu einem Schuldenerlass, sondern kann in einer Staatspleite münden. Die ganz normale Verschuldung oder doch Überschuldung? Was für Staaten gilt, davor sind natürlich auch Pri- vatpersonen nicht gefeit: vor der Pleite. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass Schulden nicht auto- matisch in eine Pleite münden müssen. Eine „ganz normale“ Verschuldung beispielsweise ist noch lange kein Grund, Insolvenz anmelden zu müssen. Dazu braucht es schon die sehr viel gefährlichere Überschuldung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Schulden ist ganz einfach zu erklären: Die Verschuldung beginnt mit dem ersten Euro. Ver- schuldet sind wir alle, wenn wir einen Vertrag abgeschlossen haben, mit dem wir uns verpflich- ten, einen bestimmten Geldbetrag regelmäßig zu bezahlen, beispielsweise für die Miete, fürs Handy oder eine Versicherung. Aber auch der Vertrag mit dem Fitnessstudio oder ein Zeitungsabo gehören dazu. Eine Überschuldung aber liegt dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners dessen Ver- bindlichkeiten nicht mehr deckt. Ein ähnlicher Begriff ist Zahlungsunfähigkeit. Dann ist der Schuldner bzw. die Schuldnerin nicht mehr in der Lage, mit seinen bzw. ihren Mitteln die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Anders ausgedrückt: Verschuldet ist, wem das Wasser vielleicht bis zu den Knien reicht – oder wer schwimmen kann. Reicht das Wasser aber bis zur Nase und kann jemand nicht schwimmen, dann ist Gefahr in Verzug und die heißt: Über- schuldung. ○ „Eine ,ganz normale‘ Verschuldung beispiels- weise ist noch lange kein Grund, Insolvenz anmel- den zu müssen. Dazu braucht es schon die sehr viel gefährlichere Über- schuldung.“
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