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Warum Psychotherapie?

Psychotherapie unterstützt die Wiedererlangung eines sinn- und wertvoll empfundenen Lebens, die Liebes- und Arbeitsfähigkeit und die Teilhabe an gesellschaftlichen Austauschprozessen.

Psychotherapie ist „die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen“.
Psychotherapie hat zum Ziel, mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, gestörte Verhaltensweisen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern (vgl. Psychotherapiegesetz Artikel I, §1).



Psychotherapie Vorarlberg

Seit April 2014 gilt der Psychotherapie-Vertrag zwischen Land Vorarlberg (Sozialfonds, Fachbereich Integrationshilfe), Österreichische Gesundheitskasse (im Namen aller Sozialversicherungsträger) und Institut für Sozialdienste.

Im Rahmen dieses Vertrages wurde das ifs damit beauftragt, die nicht-ärztliche ambulante psychotherapeutische Versorgung in Vorarlberg zu organisieren und umzusetzen. So wurden zusätzlich zu den im ifs angestellten Psychotherapeut:innen neue Kooperationspartner:innen aus den niedergelassenen Praxen mit Stundenkontingenten unter Vertrag genommen. Mit der Bezeichnung „Psychotherapie Vorarlberg“ stehen nun angestellte und niedergelassene Psychotherapeut:innen, ausgebildet in 8 unterschiedlichen anerkannten Psychotherapieschulen, verteilt über ganz Vorarlberg für die psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung.

Die Psychotherapeut:innen erfüllen nachweislich folgende Kriterien:
- Eintragung in die Psychothera­peut:innenliste des Bundes­ministeriums für Gesundheit
- Mindestens drei Jahre Berufs­erfahrung als Psychotherapeut:in
- Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen
Fortbildungsverpflichtung
- Anwendung ausschließlich anerkannter Psychotherapiemethoden gemäß dem Psychotherapiegesetz

Es besteht Offenheit für Menschen aller Altersgruppen und aller sozialer Schichten. Das Angebot umfasst:
- Psychotherapie mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen (Einzelsetting)
- Psychotherapie mit Paaren und Familien
- Psychotherapie im Mehrpersonen-Setting (Gruppe)

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen innerhalb und außerhalb des ifs ermöglicht es, in jedem Einzelfall einen angemessenen Ansatz für Hilfe zu entwickeln. Komplexe Problemsituationen können mit/aus unterschiedlichen fachlichen Blickwinkeln bearbeitet werden. Der Zusammenschluss von ifs Angestellten und externen Kooperationspartner:innen ermöglicht Synergien, die unseren Klient:innen zugutekommen.

Zugang zu Psychotherapie Vorarlberg

Der Zugang zu „Psychotherapie Vorarlberg“ erfolgt ausschließlich über die Clearingstelle Psychotherapie. Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs klären unsere Psychotherapeut:innen mit Ihnen, ob und welche psychotherapeutische Behandlung passend für Sie sein kann. Bitte melden Sie sich für ein Clearinggespräch an. Die Anmeldung ist online unter www.ifs.at/psychotherapie-vorarlberg oder persönlich an den ifs Beratungsstellen möglich (ifs Beratungsstelle Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch von 13 bis 19 Uhr; ifs Beratungsstelle Hohenems von 08.00 bis 12.00 Uhr; ifs Beratungsstelle Bregenzerwald von 09.00 bis 11.00 Uhr). Nach der Anmeldung erhalten Sie zeitnah einen Termin, in dem Ihre Situation geklärt und das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen wird.
Es besteht eine freie Psychothera­peut:innen- und Methodenwahl. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.

Kosten

Die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlung erfolgt zum einen durch Beiträge der Versicherungsträger, zum anderen aus Mitteln des Landes Vorarlberg, Sozialfonds.

Die Eigenbeteiligung der Klient:innen beträgt pro Therapieeinheit im Einzelsetting max. 15 Euro, pro Gruppeneinheit max. 5 Euro.
Die Höhe der Eigenbeteiligung wird im gemeinsamen Gespräch festgelegt und richtet sich nach der finanziellen Situation der Klient:innen.

Regelung bei Absagen

Sollte ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden können, ist dies möglichst bald bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch oder schriftlich per mail bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist ein Ausfallshonorar von 50,00 Euro aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins fällig. Wurde kein Kostenbeitrag vereinbart bzw. für Mindestsicherungs- oder Notstandshilfebezieher:innen, beträgt das Ausfallhonorar 15,00 Euro. Nach zweimaligem Nicht-Erscheinen ohne Absage innerhalb der besagten 48 Stundenfrist ist es den behandelnden Psychotherapeut:innen vorbehalten, die Psychotherapie zu beenden und den nächstgereihten Patienten bzw. die nächstgereihte Patientin in das Versorgungsmodell aufzunehmen.



Sigrid Hämmerle-Fehr, 1974

 

Leiterin

Psychotherapie Vorarlberg
Ambergpark
Reichsstraße
6800 Feldkirch
Telefon 05 1755-540
sigrid.haemmerle-fehr@ifs.at