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"Kinderschutz Vorarlberg" – Sensibilisierung und weitere Professionalisierung

(VLK) Mit 1. März 2017 wurde die Zustän­dig­keit für das Gesamt­sys­tem "Kin­der­schutz Vor­arl­berg" dem Fach­be­reich Kin­der- und Jugend­hilfe, Abtei­lung Gesell­schaft, Sozia­les und Inte­gra­tion, über­tra­gen.

Differenzierte Hilfsangebote

Der Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen vor Gewalt und ande­ren For­men der Gefähr­dung ihres Wohls ist DIE zen­trale Auf­gabe der Kin­der- und Jugend­hilfe (KJH). In Vor­arl­berg wird diese Kern­auf­gabe gemäß den Zie­len und Grund­sät­zen des KJH-Geset­zes durch breit auf­ge­stellte und dif­fe­ren­zierte Hilfs­an­ge­bote der öffent­li­chen wie auch der pri­va­ten KJH und in Koope­ra­tion mit den ein­schlä­gi­gen Stel­len des Bil­dungs-, Gesund­heits- und Sozi­al­sys­tems erfüllt.
Neben die­sen ver­schie­dens­ten spe­zia­li­sier­ten Ange­bo­ten im Bereich Kin­der­schutz gibt es aber auch Auf­ga­ben, die es von allen Akteu­rin­nen und Akteu­ren in die­sem wei­ten Feld gemein­sam zu bewäl­ti­gen gilt. "Die­sem Anspruch wol­len wir mit einer neuen Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur ver­mehrt gerecht wer­den, mit dem kla­ren Ziel unser Kin­der­schutz­sys­tem wei­ter­hin leben­dig und trag­fä­hig zu hal­ten", sagt Lan­des­rä­tin Katha­rina Wies­fle­cker.

Studien belegen: Kinder häufig Gewalt in der Familie ausgesetzt 

Deut­sche und öster­rei­chi­sche Umfra­gen und Stu­dien zu Erzie­hungs­prak­ti­ken wei­sen aus, dass zwi­schen sie­ben und zehn Pro­zent der befrag­ten Jugend­li­chen im Alter von 15 Jah­ren nach eige­nen Anga­ben im letz­ten Jahr zumin­dest gele­gent­lich, wenn nicht sogar des Öfte­ren in einer Form gezüch­tigt wor­den sind, dass von Miss­hand­lung gespro­chen wer­den kann. Bis zu 25 Pro­zent der 6- bis 14-Jäh­ri­gen lei­den unter einem "gewalt­be­las­te­ten Erzie­hungs­stil".

In Vor­arl­berg muss ange­nom­men wer­den, dass ca. 1.100 Kin­der und Jugend­li­che pro Jahr­gang, also bis zu 25 Pro­zent der Min­der­jäh­ri­gen im Alter zwi­schen 6 und 14 Jah­ren, alle Sank­ti­ons­for­men ein­schließ­lich mehr­ma­li­ger schwe­rer Kör­per­stra­fen erle­ben und dass ca. sie­ben Pro­zent der Kin­der – das sind 300 Min­der­jäh­rige pro Jahr­gang – gra­vie­ren­den kör­per­li­chen Angrif­fen aus­ge­setzt sind.

Wei­ters ist davon aus­zu­ge­hen, dass pro Jahr ca. 80 bis 85 Min­der­jäh­rige im Alter zwi­schen 6 und 16 Jah­ren in Vor­arl­berg sexu­el­ler Gewalt aus­ge­setzt sind, etwa die Hälfte davon in schwe­ren For­men sexu­el­ler Miss­hand­lun­gen (mit kör­per­li­chen Überg­rif­fen). Es wird ange­nom­men, dass ca. drei Vier­tel der Opfer Mäd­chen und etwas weni­ger als die Hälfte Mehr­fach­be­trof­fene sind.

Bewährtes Kinderschutzsystem in Vorarlberg

Es gibt in Vor­arl­berg ein bewähr­tes inte­grier­tes Kin­der­schutz­sys­tem, beste­hend aus ver­schie­de­nen Ein­rich­tun­gen mit vie­len Exper­tin­nen und Exper­ten, mit vie­len qua­li­fi­zier­ten Akteu­rin­nen uns Akteu­ren im Bereich Kin­der­schutz, betont Lan­des­rä­tin Wies­fle­cker: "Unsere Stär­ken lie­gen dabei im Dia­log zwi­schen der öffent­li­chen und der pri­va­ten Kin­der- und Jugend­hilfe und in der Ver­net­zung und Koope­ra­tion mit angren­zen­den Sys­te­men im psy­cho­so­zia­len Netz Vor­arl­bergs."

Neue Strukturen schaffen

Es gelte jetzt eine Orga­ni­sa­ti­ons­form und Struk­tur zu schaf­fen, in der sich alle diese Ange­bote im Bereich Kin­der­schutz abbil­den und die einen geeig­ne­ten Rah­men bie­tet, um das Gesamt­sys­tem in Vor­arl­berg lau­fend gemein­sam wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, so Wies­fle­cker. Es soll kein neues Hilfs­an­ge­bot geschaf­fen wer­den.

In den letz­ten Jah­ren gab es unter­schied­li­che Ver­su­che, eine pas­sende Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur für diese gemein­sa­men Auf­ga­ben zu fin­den. Die Ergeb­nisse der Auf­ar­bei­tung einer Kinds­tö­tung führ­ten u.a. dazu, in Vor­arl­berg außer­halb der Ver­wal­tung ein eige­nes "Kom­pe­tenz­zen­trum für Kin­der­schutz" (Ver­eins­struk­tur) zu grün­den. Vor ca. 1,5 Jah­ren wurde der Ver­ein dann wie­der auf­ge­löst, die Auf­ga­ben des Kom­pe­tenz­zen­trums soll­ten wie­der mehr in die Lan­des­ver­wal­tung ein­ge­bun­den wer­den.

"Die inten­sive Refle­xion der mit den unter­schied­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­for­men gemach­ten Erfah­run­gen, hat uns nun dazu bewo­gen, die Zustän­dig­keit für das Gesamt­sys­tem 'Kin­der­schutz Vor­arl­berg' im Fach­be­reich Kin­der- und Jugend­hilfe, Abtei­lung Gesell­schaft, Sozia­les und Inte­gra­tion anzu­sie­deln und gemein­sam mit Exper­tin­nen und Exper­ten in die­sem Feld eine geeig­nete Orga­ni­sa­ti­ons­form und Struk­tu­ren für die Umset­zung der gesetz­ten Ziele/​Grund­sätze zu fin­den", erläu­tert Wies­fle­cker.

Das neue Organisationsmodell "Kinderschutz Vorarlberg"

  • Den Kern bil­det der instal­lierte Fach­bei­rat, der sich aus Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der öffent­li­chen und pri­va­ten Kin­der- und Jugend­hilfe und der Kin­der- und Jugend­an­walt­schaft zusam­men­setzt.
  • Der innere Kreis umfasst alle Kin­der­schutz-Akteu­rin­nen/​Akteure: Exper­tin­nen/​Exper­ten in psy­cho­so­zia­len und medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen (ambu­lant und sta­tio­när).
  • Den äuße­ren Kreis bil­den alle Sys­tem­part­ne­rin­nen und -part­ner: Koope­ra­ti­ons­part­ne­rin­nen und -part­ner aus Schule und Kin­der­gar­ten, Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen, Poli­zei, Fami­li­en­ge­richt, Ver­eine, Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen, Bera­tungs­ein­rich­tun­gen, Fami­li­en­bei­rat, Sozi­al­psych­ia­trie, Aus­bil­dungs­trä­ger und andere.

"Kin­der­schutz Vor­arl­berg" ori­en­tiert sich wei­ter­hin an den ursprüng­lich fest­ge­leg­ten gemein­sa­men Kern­auf­ga­ben im Kin­der­schutz – Betei­li­gung und Koope­ra­tion, For­schung und Qua­li­täts­ent­wick­lung, Aus- und Fort­bil­dung. Der Fach­bei­rat hat hier­bei eine koor­di­nie­rende und mode­rie­rende Funk­tion. Die kon­ti­nu­ier­li­che Öffent­lich­keits­ar­beit soll künf­tig in Abstim­mung mit allen Betei­lig­ten und akkor­diert mit Poli­tik und Ver­wal­tung vom Fach­be­reich Kin­der- und Jugend­hilfe umge­setzt wer­den.

Am 27. April 2017 wird ein ers­tes Tref­fen aller Akteu­rin­nen und Akteure im Bereich Kin­der­schutz statt­fin­den. Dort sol­len erste Ergeb­nisse des Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lungs­pro­zes­ses prä­sen­tiert und alle Exper­tin­nen und Exper­ten im Bereich Kin­der­schutz zur akti­ven Betei­li­gung ein­ge­la­den wer­den.

Ziel die­ses ers­ten Zusam­men­kom­mens im April ist es, gemein­sam eine Art "Land­karte" zum Kin­der­schutz Vor­arl­berg zu erstel­len und künf­tige Ver­net­zungs- und Koope­ra­ti­ons­struk­tu­ren zwi­schen Fach­bei­rat und inne­rem und äuße­rem Kreis fest­zu­le­gen.

Die neue Orga­ni­sa­ti­ons­form/​Struk­tur soll die Umset­zung fol­gen­der Ziele/​Grund­sätze gewähr­leis­ten:

  • Gesi­cherte Koope­ra­ti­ons- und Ver­net­zungs­struk­tu­ren auf­bauen und pfle­gen;
  • Kin­der/​Jugend­li­che und Fami­lien an den Pro­zes­sen betei­li­gen. Den Bedarf an Unter­stüt­zung lau­fend erhe­ben und die Qua­li­tät der Ange­bote ste­tig wei­ter­ent­wi­ckeln.
  • Regel­mä­ßige Qua­li­fi­zie­rungs- und Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten vor allem auch für Sys­tem­part­ne­rin­nen/-​part­ner anbie­ten.

Kinderschutz als zentraler Baustein zur Umsetzung von Kinderrechten

Bereits 1989 wurde in Öster­reich die Kin­der­rech­te­kon­ven­tion in Form eines gesetz­lich ver­an­ker­ten Gewalt­ver­bo­tes in der Kin­der­er­zie­hung umge­setzt. "Es ist alles zu tun, um für Kin­der und Jugend­li­che das Risiko, Leid­tra­gende von Ver­wahr­lo­sung oder Opfer von Miss­hand­lung, kör­per­li­cher, psy­chi­scher oder sexu­el­ler Gewalt zu wer­den, so weit als  mög­lich aus­zu­schlie­ßen", betont Kin­der- und Jugend­an­walt Michael Rauch. Die­ses Thema betrifft und bewegt unter­schied­li­che Berufs­grup­pen in ihrer täg­li­chen Arbeit. "Neben der Ver­ant­wor­tung der Eltern kom­men der Kin­der- und Jugend­hilfe, den Schu­len und Kin­der­gär­ten oder medi­zi­ni­schen Beru­fen ver­schie­dene Auf­ga­ben bei der Vor­beu­gung, Erken­nung und Inter­ven­tion zu. Für Kin­der ist es ent­schei­dend, dass Erwach­sene über das Gewalt­ver­bot Bescheid wis­sen, Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven in der Erzie­hung ken­nen und die ver­schie­de­nen Insti­tu­tio­nen gut und ver­trau­ens­voll zusam­men­ar­bei­ten", so Rauch.

Bei der Neu­aus­rich­tung der Kin­der­schutz­ar­beit in Vor­arl­berg sol­len des­halb – neben der wei­te­ren Qua­li­fi­zie­rung des Fach­per­so­nals – die Öffent­lich­keits­ar­beit und die Zusam­men­ar­beit im Mit­tel­punkt ste­hen. Die gewählte Struk­tur mit der Ver­net­zung von mög­lichst vie­len unter­schied­li­chen Ein­rich­tun­gen und Fach­kräf­ten, statt einer Fach­stelle oder eines Kom­pe­tenz­zen­trums, soll eine ver­bes­serte Erar­bei­tung von spe­zi­fi­schen Kon­zep­ten, Stra­te­gien und Hand­lungs­op­tio­nen sicher­stel­len. "Die Zuord­nung der Öffent­lich­keits­ar­beit zur Kin­der- und Jugend­hilfe im Amt der Lan­des­re­gie­rung ergibt eine klare Zustän­dig­keit für die Steue­rung und Finan­zie­rung der Infor­ma­tion und Sen­si­bi­li­sie­rung von Eltern, Kin­dern und Jugend­li­chen und unter­schied­li­chen Berufs­grup­pen für die ver­schie­de­nen For­men von Gewalt", erläu­tert Rauch.

ifs als leicht zugängliche Anlaufstelle für alle Betroffenen

Das ifs stellt von Gewalt betrof­fe­nen Kin­dern und Jugend­li­chen sowie Per­so­nen, die Gewalt an Kin­dern wahr­neh­men, befürch­ten und ver­hin­dern wol­len, ein brei­tes Spek­trum an frei zugäng­li­chen Bera­tungs­an­ge­bo­ten zu Ver­fü­gung, erklärt Ruth Rüdis­ser, Lei­te­rin des ifs Kin­der­schut­zes: "Neben den ifs Bera­tungs­stel­len ist in ers­ter Linie der ifs Kin­der­schutz Anlauf­stelle für alle, die direkt oder indi­rekt von Gewalt oder Miss­brauch betrof­fen sind. Wir tre­ten gegen Gewalt an Kin­dern und Jugend­li­chen ein. Wir hören zu, neh­men die Anlie­gen der Betrof­fe­nen ernst, unter­stüt­zen, bera­ten und bie­ten Abklä­rung und Infor­ma­tio­nen."

Die Bera­te­rin­nen unter­lie­gen der gesetz­li­chen Schwei­ge­pflicht und haben keine Anzei­gen­pflicht. Führt eine Kin­der­schutz­be­ra­tung auf Wunsch der Kli­en­tin­nen/​Kli­en­ten doch zu einer poli­zei­li­chen Anzeige, so kön­nen Betrof­fene das Ange­bot der ifs Pro­zess­be­glei­tung in Anspruch neh­men. Im Rah­men der psy­cho­so­zia­len Pro­zess­be­glei­tung wer­den Opfer von Gewalt auf Befra­gun­gen vor­be­rei­tet und zu Poli­zei, Anwalts- oder Gerichts­ter­mi­nen beglei­tet. Juris­ti­sche Pro­zess­be­glei­tung umfasst das Erklä­ren des Ablaufs eines Gerichts­ver­fah­rens sowie das Auf­klä­ren über Rechte und Mög­lich­kei­ten. Kin­der wer­den auch bei der Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­an­sprü­chen anwalt­lich ver­tre­ten.

"Bis­her haben wir – die im Kin­der­schutz täti­gen Fach­per­so­nen – uns infor­mell ver­netzt", sagt Ruth Rüdis­ser: "Jetzt bekom­men wir die Mög­lich­keit, das in geeig­ne­ter Form zu tun. Ich finde es wich­tig, dass wir uns dar­über aus­tau­schen, wie der Kin­der­schutz ver­netzt wer­den kann, was die drän­gen­den Fra­gen sind, wie wir uns wei­ter qua­li­fi­zie­ren kön­nen, was erforscht wer­den muss. Ganz beson­ders wün­sche ich mir, dass wir die Öffent­lich­keits­ar­beit ver­bes­sern kön­nen. Die von Gewalt Betrof­fe­nen kom­men sehr oft nicht direkt zu uns in die Bera­tung, son­dern erst über Ver­mitt­lung von ande­ren Fach­per­so­nen oder Insti­tu­tio­nen, wobei oft wert­volle Zeit ver­streicht. Gerade in die­ser Kri­sen­si­tua­tion ist schnelle Unter­stüt­zung wich­tig. Jeder Mensch, der Gewalt an Kin­dern und Jugend­li­chen wahr­nimmt, soll wis­sen, wohin er sich wen­den kann und gleich die gewünschte und not­wen­dige Hilfe fin­den, sodass die Kin­der und Jugend­li­chen bes­ser geschützt sind."

Kinder und Familien in ihrer Not erkennen und helfen

Für die Kin­der­schutz­ko­or­di­na­to­rin im Vor­arl­ber­ger Kin­der­dorf, Anneli Krem­mel-Bohle, ist die neue Orga­ni­sa­ti­ons­form "Kin­der­schutz Vor­arl­berg" ein logi­scher Schritt in der Zusam­men­ar­beit und Ver­net­zung, um die Not von Kin­dern frü­her zu erken­nen und belas­te­ten Fami­lien kom­pe­tent zu hel­fen: "In Vor­arl­berg gibt es bereits seit vie­len Jah­ren ein inte­grier­tes Kin­der­schutz­sys­tem. Ver­schie­dene Ein­rich­tun­gen wie das Vor­arl­ber­ger Kin­der­dorf über­neh­men Auf­ga­ben des Kin­der­schut­zes im prä­ven­ti­ven, ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Bereich. Auch die Wei­ter­ent­wick­lung des Kin­der­schut­zes ist seit lan­gem ein gemein­sa­mes Anlie­gen von öffent­li­cher Kin­der- und Jugend­hilfe und pri­va­ten Ein­rich­tun­gen."

Sensibilisierung und weitere Professionalisierung

Aus Sicht des Vor­arl­ber­ger Kin­der­dorfs soll mit der neuen Struk­tur Kin­der­schutz Vor­arl­berg vor allem wesent­lich die Koope­ra­tion mög­lichst vie­ler ver­schie­de­ner Ein­rich­tun­gen und Fach­per­so­nen erreicht wer­den. Somit könne die Ver­fol­gung gemein­sa­mer Ziel­set­zun­gen und Stra­te­gien im Kin­der­schutz sowie die Ent­wick­lung gemein­sa­mer Qua­li­täts­stan­dards for­ciert wer­den. "Im Sinne des Schut­zes von Kin­dern und Jugend­li­chen vor Gewalt sehen wir einen beson­de­ren Bedarf in der Öffent­lich­keits­ar­beit und sind sehr froh, dass das Land hier eine ver­ant­wort­li­che Funk­tion über­nimmt", sagt die Kin­der­schutz­ex­per­tin. Ein zwei­ter Schwer­punkt wird sei­tens des Vor­arl­ber­ger Kin­der­dorfs in der Sen­si­bi­li­sie­rung von Men­schen und Berufs­grup­pen gese­hen, die in ihrem All­tag mit Kin­dern, Jugend­li­chen und deren Fami­lien zu tun haben, sowie in einer wei­te­ren Pro­fes­sio­na­li­sie­rung von Fach­per­so­nen im Kin­der­schutz.

Kompetente Unterstützung, egal durch welche Tür man kommt

Laut Krem­mel-Bohle zeigt die täg­li­che Arbeit im Vor­arl­ber­ger Kin­der­dorf immer wie­der, dass es sehr lange braucht, bis Kin­der und Fami­lien in ihrer Not gehört und gese­hen wer­den und Unter­stüt­zung erhal­ten: "Es ist uns daher ein beson­de­res Anlie­gen, den Zugang zum Kin­der­schutz­sys­tem in dem Sinn zu erleich­tern. Nicht Kin­der und Fami­lien müs­sen die rich­tige Tür ken­nen, son­dern sie soll­ten unab­hän­gig davon, durch wel­che Tür sie kom­men, kom­pe­tente Unter­stüt­zung erhal­ten."


Zahlen und Daten - Stand 2016

  • Gut 2000 Abklä­run­gen auf­grund von Mit­tei­lun­gen bzgl. der mög­li­chen Gefähr­dung bestimm­ter
  • Kin­der/​Jugend­li­cher durch die Bezirks­haupt­mann­schaf­ten
  • Rund 1.400 Min­der­jäh­rige ambu­lant betreut
  • Rund 250 Kin­der/​Jugend­li­che in sozi­al­päd­ago­gi­schen Wohn­for­men betreut
  • Rund 265 Kin­der in Pfle­ge­fa­mi­lien von pri­va­ten KJH-Ein­rich­tun­gen betreut

Gründe der Abklärungen: Gründe, die vom Melder genannt werden

27,9 % Erzie­hungs­pro­bleme, Über­for­de­rung
18,3% Häus­li­che Gewalt
8,6% Auf­sichts­pflicht­ver­let­zung
8,1% Sucht­ver­hal­ten der erz. Pers.
5,8% Erkran­kung d. Eltern, Erz. Pers.
4,7% Tren­nung/​Tod d. KE
4,5% Ver­nach­läs­si­gung des Mj.
4,0% Miss­hand­lung
3,6% Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten Mj.
2,7% Schul­pro­bleme

Herkunft der Meldung (Erstmelder)

24,3% Poli­zei
21,1% Erzie­hende Per­son
12,6% Schule, Kin­der­gar­ten
6,8% Soziale Ein­rich­tung
3,5% Soziale Ein­rich­tung



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Inter­park Focus 40

6832 Röthis