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ifs Beschwerdewesen

In unse­rer täg­li­chen Arbeit sind wir auf Ihre Rück­mel­dung ange­wie­sen, vor allem wenn diese kri­tisch oder unan­ge­nehm ist. Eine Beschwerde ermög­licht es uns, den Bera­tungs­pro­zess zu ana­ly­sie­ren, mög­li­che Miss­ver­ständ­nisse zu klä­ren und auf Ver­säum­nisse oder Feh­ler zu reagie­ren.

Ein offener Beschwerdeweg

Es ist uns wich­tig, auch in die­sem Bereich eine ehr­li­che und offene Hal­tung ein­zu­neh­men. Des­halb rich­ten wir einen offe­nen Beschwer­de­weg ein, der grund­sätz­lich auch die Mög­lich­keit einer anony­men Beschwerde vor­sieht.

An wen richte ich meine Beschwerde?

Die Beschwerde wird von jedem Mit­ar­bei­ter / jeder Mit­ar­bei­te­rin des ifs ange­nom­men und an die zustän­dige Lei­tung zur  Bear­bei­tung wei­ter­ge­lei­tet. 

a) Internet

Sie kön­nen eine Beschwerde direkt über das im Inter­net zur Ver­fü­gung gestellte Beschwerdeformular an uns rich­ten.

b) E-Mail

Sie kön­nen eine Beschwerde auch per E-Mail ein­brin­gen.
Zu adres­sie­ren ist Ihre Beschwerde an: E-Mail

c) Postweg

Sie kön­nen eine Beschwerde auf dem Post­weg an das ifs sen­den. Hier fin­den Sie das Formular zum Ausdrucken.
Die Adresse lau­tet:

ifs Geschäfts­füh­rung
KW "Beschwerde"
Inter­park Focus 40
6832 Röthis

Ist eine anonyme Beschwerde möglich?

Grund­sätz­lich ist auch eine anonyme Beschwerde mög­lich.

Wir neh­men jede Rück­mel­dung ernst und sind um eine Bear­bei­tung bemüht. Lei­der sto­ßen wir bei einer anony­men Beschwerde aber u. a. an fol­gende Gren­zen: 

  • Es ist uns nicht mög­lich, Ihnen nach erfolg­ter Abklä­rung eine inhalt­li­che Rück­mel­dung zukom­men zu las­sen.
  • Eine inhalt­li­che Bear­bei­tung Ihrer Beschwerde setzt viel­fach vor­aus, dass Rück­fra­gen an Sie mög­lich sind.
  • Oft­mals hilft ein klä­ren­des Gespräch in einem geschütz­ten Rah­men, Bera­tungs­ab­läufe für Sie nach­voll­zieh­bar zu machen.
  • Maß­nah­men sind auf­grund einer anony­men Beschwerde kaum bis gar nicht setz­bar ("Beweis­pro­ble­ma­tik").

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Auf Wunsch kann Ihre Beschwerde ver­trau­lich behan­delt wer­den. Das heißt, dass Ihre Daten nur den bear­bei­ten­den Per­so­nen bekannt sind und jener Per­son, gegen die sich die Beschwerde rich­tet, nicht ohne Rück­spra­che mit Ihnen offen gelegt wer­den.

Die Ver­trau­lich­keit hat aber dort ihre Gren­zen, wo die Orga­ni­sa­tion han­deln muss (etwa beim Vor­wurf der Gewalt etc.).

Was passiert mit meiner Beschwerde?

Die Beschwerde wird - soweit die Vor­würfe nicht Gewalt im wei­tes­ten Sinne betref­fen - von der jewei­li­gen Lei­tungs­ebene bear­bei­tet. Das heiß, es wer­den der Bera­tungs­ver­lauf ana­ly­siert, Ein­schät­zun­gen getrof­fen und gege­be­nen­falls Emp­feh­lun­gen sowie Anord­nun­gen aus­ge­spro­chen. Wich­tig ist uns eine Rück­mel­dung an die / den Betrof­fene/​n.

Die ifs Gewalt­schutz­kom­mis­sion ist im Auf­trag der ifs Geschäfts­füh­rung für die Bear­bei­tung von Gewalt­vor­wür­fen zustän­dig. Dies betrifft sämt­li­che Berei­che - sowohl intern als auch extern.