Poststraße 2/4
6850 Dornbirn
Die ifs Bewohnervertretung setzt sich auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes für die Wahrung der persönlichen Freiheit in Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen Betreuungseinrichtungen ein. Gemeinsam mit dem Betreuungsteam suchen wir im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eine Lösung, die mit der Würde des Betroffenen zu vereinbaren ist.
Seit Juli 2005 regelt das Heimaufenthaltsgesetz den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die einen Menschen in seiner Bewegungsfreiheit einschränken. Das können zum Beispiel Bettgitter, Gurte zum Anbinden, versperrte Türen, beruhigende Medikamente oder körperliches Festhalten sein.
In Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersgruppen, in denen mindestens drei Personen betreut werden. In Krankenhäusern gilt das Gesetz nur für Patientinnen und Patienten mit dauerhafter geistiger Beeinträchtigung. Das Gesetz gilt auch bei Kurzaufenthalten, z. B. bei familienentlastenden Maßnahmen oder bei der Urlaubspflege und Tagesbetreuung. Alterstypische Freiheitsbeschränkungen an Minderjährigen sind ausdrücklich ausgenommen.
Immer wenn in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder in anderen Betreuungseinrichtungen freiheitsbeschränkende Maßnahmen angeordnet werden, muss die ifs Bewohnervertretung benachrichtigt werden. Wir sind eine unabhängige Einrichtung und unsere Dienste sind kostenlos. Wir besuchen den betroffenen Menschen und sprechen mit dem Betreuungsteam. Ziel ist es, gemeinsam zu beurteilen, ob die Freiheitsbeschränkung notwendig ist oder ob es sanfte Alternativen gibt.
Gibt es kein Einvernehmen, besteht die Möglichkeit zur gerichtlichen Prüfung der Freiheitsbeschränkung. Wird beim Bezirksgericht ein solcher Antrag gestellt, besucht der Richter den Betroffenen vor Ort innerhalb von sieben Tagen, spricht mit den Beteiligten und entscheidet mit Hilfe eines Sachverständigen, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit muss die Beschränkung sofort aufgehoben werden.