Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Das Unterbringungs-Gesetz regelt,
wann und warum jemand in ein psychiatrisches
Krankenhaus eingewiesen wird.
In einem psychiatrischen Krankenhaus werden Menschen
mit psychischen Problemen behandelt.
Das sind Probleme, die die Gefühle und
die Seele eines Menschen betreffen.
Manche Patientinnen und Patienten möchten nicht
in ein psychiatrisches Krankenhaus gehen.
Sie werden gegen ihren Willen dort eingewiesen.
Sie wollen auch die Behandlung nicht.
Dann können sie sich an die ifs Patienten-Anwaltschaft wenden,
oder ihre Angehörigen tun das für sie.
Die ifs Patienten-Anwaltschaft ist für das
Landes-Krankenhaus Rankweil zuständig.
Sie ist verpflichtet, nichts weiter zu sagen,
was mit den Patientinnen oder Patienten besprochen wurde.
Das Angebot der ifs Patienten-Anwaltschaft ist kostenlos.
Die ifs Patienten-Anwaltschaft gibt Auskunft über alle
rechtlichen Fragen zu einer Unterbringung.
Die ifs Patienten-Anwaltschaft ist von Montag bis Freitag erreichbar.
Man kann sie von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichen.
Man kann auch ein persönliches Gespräch ausmachen.
Dieses Gespräch ist vertraulich.
Das heißt, andere Menschen erfahren nicht,
was besprochen wurde.
Das nennt man die gesetzliche Verschwiegenheits-Pflicht.
25 Jahre Patientenanwaltschaft - 25 Jahre Unterbringungsgesetz