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ifs Patienten-Anwaltschaft

Das Unterbringungs-Gesetz

Das Unterbringungs-Gesetz regelt,
wann und warum jemand in ein psychiatrisches
Krankenhaus eingewiesen wird.
In einem psychiatrischen Krankenhaus werden Menschen
mit psychischen Problemen behandelt.
Das sind Probleme, die die Gefühle und
die Seele eines Menschen betreffen.

Manche Patientinnen und Patienten möchten nicht
in ein psychiatrisches Krankenhaus gehen.
Sie werden gegen ihren Willen dort eingewiesen.
Sie wollen auch die Behandlung nicht.
Dann können sie sich an die ifs Patienten-Anwaltschaft wenden,
oder ihre Angehörigen tun das für sie.

Die ifs Patienten-Anwaltschaft

Die ifs Patienten-Anwaltschaft ist für das
Landes-Krankenhaus Rankweil zuständig.
Sie ist verpflichtet, nichts weiter zu sagen,
was mit den Patientinnen oder Patienten besprochen wurde.
Das Angebot der ifs Patienten-Anwaltschaft ist kostenlos.

Was macht die ifs Patienten-Anwaltschaft?

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen haben Rechte.
    Die ifs Patienten-Anwaltschaft verhilft
    diesen Menschen zu ihrem Recht. 

  • Sie schaut auch darauf, dass diese Menschen
    gut behandelt werden.

  • Sie schaut, dass die Zwangs-Situation
    möglichst schnell beendet wird.

  • Manchmal hat eine Patientin oder ein Patient
    den Wunsch nach einer bestimmten Behandlungs-Form.
    Das unterstützt die ifs Patienten-Anwaltschaft.

 Das kann die ifs Patienten-Anwaltschaft tun.

  • Sie unterstützt die Patientin oder den Patienten
    bei Gesprächen mit Ärzten, Pflege-Personal und Therapeuten.

  • Sie vertritt die Patientin oder den Patienten bei Gericht.

  • Sie vertritt die Patientin oder den Patienten
    gegenüber der Polizei und gegenüber den Ärzten.

  • Sie vermittelt in der Zwangs-Situation zwischen
    Patienten, Ärzten und Pflege-Personal.

  • Sie berät und informiert über Patienten-Rechte, Gesetze,
    und Sachwalterschaft.

  • Sie informiert über andere Möglichkeiten,
    wie man zu einer guten Behandlung kommt.

Wem hilft die Patienten-Anwaltschaft?

  • Patientinnen und Patienten,
     
  • Angehörigen von Betroffenen,
     
  • Ärztinnen und Ärzten von Krankenhäusern,
     
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von sozialen Institutionen.

Die ifs Patienten-Anwaltschaft gibt Auskunft über alle
rechtlichen Fragen zu einer Unterbringung.  

Wann erreicht man die ifs Patienten-Anwaltschaft?

Die ifs Patienten-Anwaltschaft ist von Montag bis Freitag erreichbar.
Man kann sie von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichen.
Man kann auch ein persönliches Gespräch ausmachen.
Dieses Gespräch ist vertraulich.
Das heißt, andere Menschen erfahren nicht,
was besprochen wurde.
Das nennt man die gesetzliche Verschwiegenheits-Pflicht.

Kontakt

Patientenanwaltschaft

Clips

25 Jahre Patientenanwaltschaft - 25 Jahre Unterbringungsgesetz