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Ein Konto für alle

Ab 18. Sep­tem­ber haben alle Men­schen in Öster­reich einen Rechts­an­spruch auf ein Konto. Mit die­sem neuen Gesetz wird eine EU-Ver­ord­nung sowie die lang­jäh­rige For­de­rung der Schul­den­be­ra­tun­gen nach einem Basis­konto für alle umge­setzt.

150.000 Personen ohne Bankkonto

In Öster­reich haben rund 150.000 Erwach­sene kein eige­nes Bank­konto. In Vor­arl­berg betrifft dies zwi­schen 6.000 und 7.000 Per­so­nen. Die Gründe hier­für sind viel­fäl­tig. Neben dem Feh­len eines fes­ten Wohn­sit­zes sind finan­zi­elle Pro­bleme – Schul­den, über­zo­gene Kon­ten, ein Pri­vat­kon­kurs – häu­fig aus­schlag­ge­bend.

Ein Baustein zur Verhinderung von Armut

"Wer in Öster­reich lebt, braucht ein Konto!", erklärt Peter Kopf, Geschäfts­füh­rer der ifs Schul­den­be­ra­tung. "Um den Lohn, die Pen­sion oder Sozi­al­leis­tun­gen zu erhal­ten. Um Zah­lun­gen wie Miete, Strom oder Ver­si­che­run­gen zu über­wei­sen." Men­schen ohne Konto fällt es oft schwer, einen Arbeits­platz zu fin­den, da Fir­men den Lohn nicht bar aus­be­zah­len wol­len. Zudem sind Bar­geld­über­wei­sun­gen ohne Konto mit hohen zusätz­li­chen Kos­ten ver­bun­den. "Dies ist ein Teu­fels­kreis und führt dazu, dass Men­schen ohne Konto ver­mehrt von Armut betrof­fen sind und nur sehr ein­ge­schränkt am wirt­schaft­li­chen und sozia­len Leben teil­neh­men kön­nen", weiß Peter Kopf aus dem Bera­tungs­all­tag zu berich­ten. "Des­halb ist ein Giro­konto ein wich­ti­ger Bau­stein, um Armut zu ver­hin­dern und zu bekämp­fen."

Neues Gesetz ermöglicht auch Bedürftigen ein Basiskonto

Ab 18. Sep­tem­ber haben auch Asyl­wer­ber, Obdach­lose oder ver­schul­dete Per­so­nen einen gesetz­li­chen Anspruch auf ein Basis­konto. Die­ses kann bei jeder Bank eröff­net wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass man noch kein ande­res Konto hat und sich legal in der EU auf­hält. Für die Kon­to­füh­rung dür­fen je nach Bedürf­tig­keit zwi­schen 40 und 80 Euro pro Jahr berech­net wer­den. Die genauen Kos­ten muss die Bank vor der Kon­to­er­öff­nung bekannt geben.

Alle Funktionen eines Zahlungskontos

Das Basis­konto bie­tet alle Funk­tio­nen eines Zah­lungs­kon­tos: Über­wei­sun­gen kön­nen ein­ge­hen und gemacht, Dau­er­auf­träge ein­ge­rich­tet wer­den. Zum Basis­konto gehört auch eine Ban­ko­mat­karte, mit der an jedem Ban­ko­mat Geld beho­ben wer­den kann – sofern das Konto im Plus ist, denn einen Über­zie­hungs­rah­men gewährt das Basis­konto nicht.


Kontakt

Kommunikation & Marketing

Mag. Marion Hep­ber­ger

Inter­park Focus 40

6832 Röthis