das frauenhaus in vorarlberg
Postfach 61
6850 Dornbirn
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Adresse der FrauennotWohnung wird zum Schutz und für die Sicherheit der dort lebenden Frauen geheim gehalten. Telefonisch sind wir aber rund um die Uhr erreichbar.
Es geht vielen Frauen wie Ihnen! Keine Frau verdient es, dass ihr Gewalt angetan wird. Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt! Wenn sich jemand schämen muss, ist das Ihr Mann/Freund/Lebensgefährte, aber mit Sicherheit nicht Sie!
Wenn Sie sich entschließen, in die ifs FrauennotWohnung zu kommen, gilt grundsätzlich: Sie brauchen nichts mitzubringen. Sollten Sie jedoch Zeit haben, ein paar Sachen zu packen, denken sie an folgende Dinge:
Halten Sie Ihr Weggehen geheim!
Die ifs FrauennotWohnung bietet nicht nur Frauen Schutz, sondern auch Kindern. Auch Ihre Kinder leiden unter Ihren Gewalterfahrungen. Es gibt bei uns einen Kinderbereich, dessen Mitarbeiterin nur für die Kinder da ist.
Informieren Sie Ihre Kinder erst dann, wenn Sie sich für den Weg in die ifs FrauennotWohnung entschieden haben. Ältere Kinder kann man informieren, dass man für eine Zeit lang woanders wohnen wird und sie daher wichtige Dinge mitnehmen sollen. Für kleinere Kinder ist es schwierig, ein Geheimnis zu bewahren, deshalb sollten Sie ihnen erst auf dem Weg mitteilen, wohin Sie fahren.
Es gibt keine Frist, innerhalb der Sie wieder ausziehen müssen. Wichtig ist das subjektive Sicherheitsgefühl. Das heißt, wenn Sie sich wieder sicher fühlen, Sie Ihre eigene Existenz- und Lebenssicherung wieder gut im Griff haben, dann ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Beraterin nächste Schritte planen und neue Wohnmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Der Weg aus einer gewalttätigen Beziehung ist ein langer und braucht viel Mut. Manchmal reicht ein kurzer Aufenthalt, weg vom Gewalttäter, um sich neu orientieren zu können. Es ist jederzeit möglich, wieder aus der ifs FrauennotWohnung auszuziehen. Ihre Entscheidung wird mitgetragen.
Die ifs FrauennotWohnung bietet nicht nur Frauen, die körperliche Gewalt erleben, Schutz. Auch Beschimpfungen, Abwertungen, Isolation, Drohungen, Zwang zu sexuellen Handlungen, Entzug von Geld usw. sind Formen von Gewalt. Also zögern Sie nicht, bei uns anzurufen!
Wenn Ihnen akute Gefahr droht sollten Sie sofort die Polizei rufen (Notruf 133).
Die Polizei kann in diesem Fall den Gefährder für 14 Tage aus der Wohnung weisen (auch wenn Sie nicht Eigentümerin bzw. Mieterin sind), damit Sie in der gewohnten Umgebung bleiben können und dort geschützt sind.
Anschließend können Sie für weitere Fragen bei der ifs Gewaltschutzstelle (Telefonnummer 05-1755-535) kostenlos Beratung in Anspruch nehmen.
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