Cookie-Banner (Einwilligung)

Mit Ihrer Aus­wahl wil­li­gen Sie in die Ver­wen­dung von tech­nisch nicht not­wen­di­gen Coo­kies und Diens­ten zum Zweck der Ana­lyse der Web­sei­ten­nut­zung sowie die Akti­vie­rung exter­ner Ein­bin­dun­gen ein. Wider­ruf: Sie kön­nen Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit über die Lösch­funk­tion Ihres Brow­sers oder durch Anpas­sung der Daten­schutz­ein­stel­lun­gen in der Daten­schutz­er­klä­rung wider­ru­fen.

Skip to Main Content Skip to footer site mapSkip to search
  • Schrift verkleinern
  • Schrift Standard
  • Schrift vergrössern
  • Kontrast erhöhen
  • Inhalte vorlesen
  • Patientenanwaltschaft Normal Lesen

ifs Patientenanwaltschaft

Die ifs Pati­en­ten­an­walt­schaft ist auf Grund­lage des Unter­brin­gungs­ge­set­zes (UbG) tätig. Wir ver­tre­ten Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die gegen ihren Wil­len in die Psych­ia­trie ein­ge­wie­sen wur­den oder dort Zwangs­maß­nah­men unter­lie­gen. Unsere Zustän­dig­keit erstreckt sich auf das LKH Rank­weil. Wir sind jedoch vom Kran­ken­haus unab­hän­gig.

Ziele unserer Arbeit

  • die Per­sön­lich­keits­rechte und Men­schen­würde psy­chisch kran­ker Men­schen zu wah­ren.
  • die Zwangs­si­tua­tion für die Betrof­fe­nen so rasch als mög­lich auf­zu­he­ben.
  • den per­sön­li­chen Behand­lungs­wunsch der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten so weit wie mög­lich zu berück­sich­ti­gen.

Unser Angebot umfasst

  • gericht­li­che Ver­tre­tung beim Über­prü­fungs­ver­fah­ren ärzt­lich ange­ord­ne­ter Zwangs­maß­nah­men (Auf­ent­halt bzw. Behand­lung gegen den Wil­len oder ohne Zustim­mung, Frei­heits­be­schrän­kun­gen wie Fixie­rung, Aus­gangs­sperre usw.)
  • gericht­li­che Ver­tre­tung bei Zwangs­ein­wei­sung durch Poli­zei oder eine/​n im öffent­li­chen Sani­täts­dienst ste­hende:n Arzt:Ärztin
  • außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung unmit­tel­bar in der Zwangs­si­tua­tion gegen­über behan­deln­dem Arzt:behan­deln­der Ärztin und Pfle­ge­per­so­nal durch media­tive Ver­mitt­lung
  • Bera­tung und Infor­ma­tion über Pati­en­ten­rechte, Unter­brin­gungs­ge­setz, Alter­na­ti­ven zur sta­tio­nä­ren Behand­lung, Maß­nahme nach § 21 StGB, Erwach­se­nen­ver­tre­tung, Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen

Unser Angebot richtet sich an

Wir bera­ten neben Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten auch Ange­hö­rige von Betrof­fe­nen. Zudem geben wir Ärzt:innen oder Mit­ar­bei­ter:innen von sozia­len Insti­tu­tio­nen oder Kran­ken­häu­sern, die recht­li­che Fra­gen zur Unter­brin­gung haben, Aus­kunft.

Erreichbarkeit

Die Pati­en­ten­an­walt­schaft ist für Anfra­gen wochen­tags von 8:00 bis 16:00 Uhr tele­fo­nisch erreich­bar. Bei Bedarf kann ein per­sön­li­ches und ver­trau­li­ches Gespräch ver­ein­bart wer­den. Wir unter­lie­gen der gesetz­li­chen Ver­schwie­gen­heits­pflicht.

Kontakt

Patientenanwaltschaft

Val­du­na­straße 16

6830 Rank­weil

Clips

25 Jahre Pati­en­ten­an­walt­schaft - 25 Jahre Unter­brin­gungs­ge­setz